Intransparenz und möglicher Verstoß gegen Auskunftsrechte

Nr. 20-26 / 090 Intransparenz bei der Planung und Vergabe des Hochbehälters – Möglicher Verstoß gegen das allgemeine Auskunftsrecht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

trotz mehrfacher Behandlung im Gemeinderat ist meines Erachtens der Sachverhalt zum Thema Hochbehälter und die Verhältnismäßigkeit der Bauweise und Ausschreibung nicht zweifelsfrei und transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geklärt. Der Umgang mit Herrn Dr. Wünsche, Bürger aus Ilmmünster und seinem Wunsch auf Offenlegung gewisser Unterlagen sowie die Behandlung des Dringlichkeitsantrags nährt erheblich den Anlass zur Vermutung möglicher Planungsfehler.

Ebenfalls gilt es zu prüfen, inwieweit immer eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der Unterlagen erfolgt ist. Seitens der Mehrheit des Gemeinderats wurden leider keine klärenden Schritte eingeleitet. Vielmehr wurde wie auch im Jahr 2022 (siehe Anlage zum Thema Gülle) die Einbindung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) abgelehnt.

Schreiben vom Ing.büro v. 08.05.2024

Wie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung dargelegt, ist die Art und Weise wie auf Herrn Dr. Wünsche, als Bürger von Ilmmünster zugegangen wurde in keiner Weise tolerierbar. Herr Dr. Wünsche bat meines Wissens um Einsicht bestimmter Auslegungsrechnungen. Diese konnten, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, Herrn Dr. Wünsche nicht sofort vorgelegt werden. Meines Wissens wurde vereinbart, dass diese vom Planungsbüro angefordert und dann Herrn Dr. Wünsche zur Verfügung gestellt werden. Im Ergebnis hat dann Herr Dr. Wünsche vom Ing.büro ein Schreiben, dass auch den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet wurde, nebst einer Rechnung von knapp 500 Euro erhalten. Die Auslegungsrechnungen, die ja in der Gemeinde vorliegen müssten hat er nicht erhalten. Dass Herr Dr. Wünsche als Bürger, der ein Anliegen vorbringt, derart behandelt wird und nicht einmal eine Entschuldigung in Bezug auf das Vorgehen gegenüber Herrn Wünsche erfolgte, ist ein mehr als bemerkenswerter Vorgang, der auch noch in der Gemeinderatssitzung fortgesetzt wurde.

Gemeinderatssitzung am 04.06.2024 – Dringlichkeitsantrag

Die Mehrheit des Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 04.06.2024 die Punkte 1 bis 4 des Dringlichkeitsantrags (siehe Anlage) mehrheitlich abgelehnt.

Mögliche Planungsfehler gegenüber dem Ing.büro anzuzeigen wurde dadurch ebenso unterbunden, wie eine mögliche zeitnahe Klärung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Somit ist weiterhin nicht zweifelsfrei geklärt, ob und in welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile – Anwendung finden kann. Mögliche Klage- und Haftungsrisiken bestehen somit weiterhin. Eine mögliche Schadensreduzierung wird erschwert und die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger Unterlagen zu Planung und Auftragsvergabe auf der Webseite der Gemeinde einsehen können, wird diesen durch die Mehrheit der Gemeinderäte verweigert. Transparentes demokratisches Handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sieht meines Erachtens anders aus.

Gemeinderatssitzung am 04.06.2024 – Thema Ausschreibung – richtige Postleitzahl

In der Gemeinderatssitzung wurde durch Dich im öffentlichen Teil mitgeteilt, dass bei der Ausschreibung zum Hochbehälter die richtige Postleitzahl verwendet wurde. Richtig ist, dass über die Veröffentlichung im Bauportal-Deutschland bei Ausführungsort 92717 Reuth bei Erbendorf, DE: Deutschland angegeben wurde und erst im Fließtext auf Ilmmünster und Hettenshausen verwiesen wurde (siehe Anlage).

Ich gehe davon aus, dass der Hinweis in Verbindung damit steht, dass in der Mai-Ausgabe der VG-Mitteilungen sowie auf der gemeindlichen Internetseite berichtet wurde, dass durch die privatrechtliche Ausschreibung Nachverhandlungen bei der Auftragsvergabe möglich waren und sich eine Einsparung von rund 200.000 Euro netto ergeben hat.

Wichtig im Sinne der Wahrheit und Klarheit ist, den Bürgerinnen und Bürgern eine Gesamtschau über die Entwicklung der Preisbildung zu geben und wie sich die tatsächliche Auftragssumme gegenüber dem bepreisten Leistungsverzeichnis verhält. Darüber hinaus sind die Kosten für die Ingenieursleistungen und die operativen Kosten des gemeinsamen Kommunalunternehmens einzeln zu benennen sowie weitere Kosten die im Zusammenhang mit dem Infrastrukturprojekt auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden. Die Kosten sind jeweils netto und brutto darzulegen. Ein dementsprechender Antrag liegt vor.

Ein Bürgermeister hat die Möglichkeit und meines Erachtens auch die Pflicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zur Klärung der Sachverhalte beizutragen. Leider ist das Gegenteil der Fall, da aktuell durch die Zurückhaltung von Unterlagen und die Vermeidung der Einbindung des BKPV die Klärung des Sachverhalts erheblich erschwert wird.

Ich fordere Dich hiermit auf im Sinne des Dringlichkeitsantrags die Dinge voranzutreiben und insbesondere den Bayerischen Prüfungsverband mit analytischen Vergleichsberechnungen in Absprache mit Herrn Dr. Wünsche zeitnah zu beauftragen.

Es gilt, finanzielle Schäden für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger als Beitrags- und Gebührenzahler abzuwenden und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.

Es gilt weiter einen demokratischen und transparenten Umgang mit und für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Ein Abdruck dieses Schreibens wird dem ersten Bürgermeister von Hettenshausen sowie den Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen, der Kommunalaufsicht, den Firmen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht, die dieses Schreiben auch nebst Anlagen weiterleiten dürfen.

Viele Grüße und beste Gesundheit
Norbert Ziegler, Mitglied des Gemeinderats Ilmmünster

Anlage Thema „Gülle“

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 04.06.2024 wurde wieder Bezug genommen auf mein im Jahr 2022 versuchtes Einwirken, die Baumaßnahmen erheblich kostengünstiger zu gestalten. Dies wurde seinerzeit mit der Behauptung abgelehnt, dass die vorgelegten Alternativen und Kostenangebote allgemein gesprochen allenfalls zur Bevorratung von Gülle Verwendung finden könnten.

Da die Thematik nun erneut aufgegriffen und in der Presse veröffentlicht wurde, informiere ich die beiden Firmen dementsprechend und sende den Firmen eine Kopie dieses Schreibens zu.

Richtig ist, dass die Angebote der beiden Firmen sehr wohl für Trinkwasser geeignet gewesen wären. Beide Firmen haben diesbezüglich Referenzen.

In diesem Zusammenhang wird an den Dringlichkeitsantrag vom 08.11.2022 und die beantrage Einbindung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in ähnlicher Angelegenheit erinnert, der seinerzeit von der Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte ebenfalls abgelehnt wurde. Seinerzeit wurden mir als Gemeinderatsmitglied seitens der Verwaltung ebenfalls keine umfassenden und weitreichenden Vergleichsvarianten zwischen Edelstahl- und Stahlbetonbauweise vorgelegt. Eine Hybridlösung wurde ebenfalls nicht in Erwägung gezogen.

Vor diesem Hintergrund wurde damals die Kommunalaufsicht eingeschalten. Mit Schreiben vom April 2023 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass die Voraussetzung für eine dynamische Kostenvergleichsrechnung wäre, dass für beide Varianten Vorplanungen mit Kostenschätzungen bzw. Entwürfe mit Kostenberechnungen vorliegen müssten. Seinerzeit lag wohl nur eine Entwurfsplanung für die Variante „Edelstahltanks in einer Metallhalle“ vor: Der BKPV konnte daher kein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der beiden Varianten (Edelstahl- und Stahlbetonbauweise untererdig) erstellen. Seitens der Bürgermeister der beiden Gemeinden wurde dies nicht weiter verfolgt.

Vielmehr wurde seinerzeit ohne Rücksprache mit den Firmen eine Stellungnahme des Ing.Büro vom 5.12.2022 in den VG-Mitteilungen vom Januar 2023 unter Nennung der Firmennamen und den Angebotspreisen veröffentlicht.

Bei einer seinerzeitigen umfassenden sorgfältigen Prüfung und Einbindung des BKPV wären ggf. auch mögliche Planungsfehler mit Blick auf die Dimensionierung der Hochbehälter sichtbar geworden. Auf mein Schreiben vom 07.11.2022 – das auch der Kommunalaufsicht vorliegt – wird verwiesen.

Zurück
Zurück

Intransparentes Vorgehen zum Thema Transparenz

Weiter
Weiter

Herausgabe von Schriftstücken wurde untersagt.