Die rechtsaufsichtliche Würdigung durch die Kommunalaufsicht in Bezug auf den Bau der Trinkwasserhochbehälter Stand April 2023.

Seitens der Kommunalaufsicht wurde Ende April 2023 mitgeteilt, dass das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden auch die Befugnis, die Haushaltswirtschaft in eigener Verantwortung zu planen und zu führen beinhaltet.

Die Haushaltsgrundsätze in Art. 61 der Gemeindeordnung lassen den Gemeinden einen weiten Spielraum. Eine Aufsichtsbehörde kann somit eine Maßnahme nicht gleich als rechtswidrig beanstanden, wenn diese wirtschaftlicher durchgeführt hätte werden können. Erst wenn die Grundsätze bzw. Handlungsspielräume in nicht mehr vertretbarere Weise überschritten werden, ist ein Eingriff denkbar.

Seitens der Kommunalaufsicht ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Gemeinde Ilmmünster den ihr zustehenden Ermessensspielraum in nicht vertretbarer Weise überschritten hätte.

Hinweise und Einordnung meinerseits:

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde im Rahmen der Prüfung von der Gemeinde befragt. Der Bayerische BKPV hätte, um prüfen zu können, welche Variante wirtschaftlicher gewesen wäre, eine dynamische Kostenvergleichsrechnung durchgeführen können. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde “nur” die Variante „Edelstahltanks in einer Metallhalle“ vorgelegt. Die Vorentwurfsplanungen aus dem Jahr 2019 in Bezug auf die voraussichtlichen Kosten einer Ausführung des Wasserspeichers als Erdbehälter in Stahlbetonbauweise, ergänzt mit den voraussichtlichen Kosten einer Edelstahlauskleidung, wurde nicht vorgelegt. Somit konnte seitens des BKPV abschließend nicht beurteilt werden, ob die Maßnahme wirtschaftlicher hätte durchgeführt werden können.

Bemerkenswert ist, dass in der Kostenzusammenfassung aus dem Jahr 2019 zwischen den oben genannten Varianten lediglich ein Unterschied von 90.000 Euro bestand. Dieser Umstand ist nach meinem jetzigen Kenntnisstand stark diskutabel.

Grundsätzliche Einordnungen meinerseits Stand April 2023
- ohne Berücksichtigung der neueren Entwicklungen (siehe Rubirk Anträge und Aktuelles):

Die Sichtweise der Kommunalaufsicht mit Blick auf das Selbstverwaltungsrecht ist nachvollziehbar.
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist ein hohes Gut.
Die Verantwortung für grundsätzliche Entscheidungen von großer Tragweite trifft der Gemeinderat.
Der Bürgermeister nebst Verwaltung werden dann duch den Gemeinderat mit der Umsetzung betraut.
Hier ist es natürlich wichtig, dass sich der Gemeiderat vor grundsätzlichen Entscheidungen umfassend informieren lässt.

Im vorliegenden Fall hat sich der Gemeinderat mehrfach mit dem Thema befasst.

Meiner Meinung nach hätten die Einzelpositionen zu den Bauvorhaben von den Gemeideratsgremien intensiver eingefordert, verglichen und nachgefragt werden müssen.

Die Beantwortung der Frage wieviel Geld - bei gleicher Qualität und Lebensdauer - hätte wirklich gespart werden können, kann auch heute noch nicht zweifelsfrei beantwortet werden.

Die Chance auf umfassende Beratung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde nicht ergriffen und von den Gemeideratsgremien mehrheitlich abgelehnt und somit letztlich auch die Klärung, ob die Maßnahme hätte wirtschaftlicher durchgeführt werden können.

Die Gemeinderatsgremien haben sich mehrheitlich für den Bau des Hochbehälters in Hallenbauweise mit Edelstahltanks ausgesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger tragen dementsprechend die Kosten.