Herausgabe von Schriftstücken wurde untersagt.

Hinweis: Am Freitag, den 28. Juni 2024 wurden nun doch die ausstehenden Unterlagen durch Bürgermeister Georg Ott zugeleitet.

Nr. 20-26 / 089 - E-Mail an die Fraktionssprecher v. 04.06.2024 (Info des WZV) und Schreiben Ing.büro v. 08.05.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Betreff genannte E-Mail sowie ein Schreiben vom Ing.büro v. 08.05.2024 wurde an die Fraktionssprecher zugeleitet. Ich habe gebeten, mir diese Unterlagen ebenfalls im Nachgang zukommen zu lassen, da fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedern ebenfalls diese Unterlagen zuzuleiten sind, damit der gleiche Informationsstand hergestellt werden kann. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Weiterleitung oder Herausgabe an mich durch Dich als ersten Bürgermeister untersagt wurde.

Als fraktionsloses Mitglied des Gemeinderats sehe ich dadurch meine Rechte verletzt. Werden zum Beispiel im Vorfeld der Sitzung weitere Unterlagen mit der Tagesordnung verschickt sind grundsätzlich alle GRM gleich zu behandeln. Zulässig ist, dass Unterlagen nur den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt werden. Fraktionslose GRM müssen aber die gleichen Unterlagen erhalten wie die Fraktionsvorsitzenden. (siehe auch Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, 5. Auflage; Seiten 35-36) Dies ist in diesem Fall nicht geschehen. Vielmehr wird die Weiterleitung durch Dich als Bürgermeister untersagt.

Ich fordere Dich hiermit erneut auf, mir alle Unterlagen, die an die Fraktionssprecher zugeleitet wurden, umgehend zuzuleiten, bzw. mir die rechtliche Grundlage zu benennen, warum Du die Herausgabe untersagst.

Ein Abdruck dieses Schreibens wird den Fraktionssprechern und der Kommunalaufsicht zugeleitet sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht, die dieses Schreiben auch weiterleiten dürfen.

Viele Grüße und beste Gesundheit

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Ilmmünster

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Intransparenz und möglicher Verstoß gegen Auskunftsrechte

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