Wasserversorgung Verbesserungsbeiträge Dringlichkeitsantrag - abgelehnt

Hinweis:
In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024 hat das eingebundene Planungsbüro darauf aufmerksam gemacht, mit dem Wort „Planungsfehler“ nicht in Verbindung gebracht zu werden.

Erläuterungen und Berechnungen eines Bürgers und einer Gemeinderätin zur Gesamtheit der allgemeinen Planungen, liegen transparent vor und werfen Fragen auf. Die es zu prüfen gilt.

Aktuell kann eine lückenlose Aufklärung, die dringend geboten ist, nicht erfolgen, da wichtige Unterlagen nicht zur Einsicht freigegeben werden. Somit kann der Sachverhalt aktuell nicht dahingehend geklärt werden, ob tatsächlich mögliche Planungsfehler vorliegen können.

Somit ist weiterhin nicht zweifelsfrei geklärt, ob und welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile Anwendung – finden kann.

Die Aufklärung des Sachverhalts ist mir, insbesondere auch mit Blick auf die finanziell betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sehr wichtig.

Nr. 20-26 / 088

Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Sitzung des Gemeinderats
am 04.06.2024 in öffentlicher Sitzung – Absetzung Tagesordnungspunkt 4 – Wasserversorgung Verbesserungsbeiträge und weiteres

1.) Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 4 –.“Wasserversorgung Verbesserungsbeiträge für den Bau des gemeinsamen Wasserhochbehälters Ilmmünster-Hettenshausen“ von der Tagesordnung zu nehmen und zu vertagen.

2) Gegenüber dem beauftragten Planungsbüro werden mögliche Planungsfehler angezeigt. Die Versicherung der Gemeinde wird dementsprechend informiert.

3.) Es wird beantragt, dass die Verwaltung zeitnah den Bayerische Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) einbindet, um die Planungen des beauftragten Ingenieurbüros in Bezug auf die Dimensionierung und die Art und Weise der Umsetzung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

4.) Der Gemeinderat, möge beschließen, das alle Unterlagen zu Planung und Auftragsvergabe über die Webseite der Gemeinde allen Bürgern zugänglich gemacht wird.

Begründung:

Mit Schreiben vom 30.05.2024 wurden die Gemeinderäte von Ilmmünster von einem Bürger darüber informiert, dass die aktuell beauftragte und begonnene Maßnahme zum Bau neuer Trinkwasserbehälter neben den bestehenden Behältern aufgrund wesentlicher Planungsfehler, verbunden mit Handeln gegen die anerkannten Regeln der Technik, zu einem Ergebnis führt, das zumindest erheblich überdimensioniert, unverhältnismäßig teuer und wohl darüber hinaus insgesamt nicht erforderlich ist.

Weiter wurde der Gemeinderat durch den Bürger darüber informiert, dass nach Übermittlung seiner ersten Analysen und Gespräche mit den Bürgermeistern aus Ilmmünster sowie Hettenshausen dem Bürger die Bereitstellung von Planungsunterlagen, insbesondere zur Bedarfsberechnung und Ausschreibungsinhalten / -ergebnissen von Herrn Bürgermeister Ott verweigert wurde.

Aktuell ist somit nicht zweifelsfrei geklärt, ob und welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile Anwendung – finden kann.

Vor diesem Hintergrund kann meines Erachtens eine Festlegung über Erhebung und mögliche Höhen der Verbesserungsbeiträge, insbesondere mit Blick auf mögliche Klage- und Haftungsrisiken, in der Sitzung am 04.06.2024 nicht erfolgen.

Seitens der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters erfolgte aktuell bis dato keine schriftliche Information gegenüber dem Gemeinderat, dass ein Bürger auf mögliche Planungsfehler aufmerksam gemacht hat.

Es gilt, finanzielle Schäden für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger als Beitrags- und Gebührenzahler abzuwenden und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.

Ein Abdruck dieses Antrags wurde dem ersten Bürgermeister von Hettenshausen sowie den Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen zugeleitet.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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