Mögliche finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den neuen Hochbehälter und anteilige Erweiterung Kläranlage darlegen.

Ilmmünster, 28.03.2023

Nr. 20-26 / 066 – Mögliche zu erwartende Belastungen für die Bürger*innen und Bürger in Bezug auf die Umlegung der Kosten des neuen Hochbehälters als auch in Bezug auf die Umlegung der Kosten für die anteilige Beteiligung an der Erweiterung der Kläranlage Pfaffenhofen.

Anträge bzw. Einzelbeschlussvorschläge:

1) Die Verwaltung legt zeitnah Beiträge-Gebühren-Varianten in Bezug auf die Hochbehälter und die Erweiterung der Kläranlage vor, die in einem gewissen Rahmen erkennen lassen, welche Kosten auf die Bürger*innen und Bürger zukommen werden und die den Gemeinderat in die Lage versetzen, eine mögliche Quote (Verbesserungsbeiträge – Gebühren) festzulegen.Dabei ist auch auf die Vor- und Nachteile der Verbesserungsbeiträge in Bezug auf die kalkulatorische Verzinsung der Kosten einzugehen.

2) Verbesserungsbeiträge werden in der Regel nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt. Mögliche Handlungsspielräume für eine ggf. gerechtere Systematik sind aufzuzeigen, bzw. darzulegen, wenn diese nicht bestehen.

3) Die Verwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger dahingehend, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Folgekosten zu erwarten sind, da seitens des Planungsbüros darauf hingewiesen wurde, dass es nach Inbetriebnahme durch die Drucksteigerung des derzeit vorhandenen Wasserdrucks vermehrt zu Wasserrohrbrüchen kommen wird.

Begründung:

Im Mai 2022 wurde durch den Gemeinderat bereits der Einwohnergleichwert festgelegt, der laut Verwaltung die Grundlage für die anteilmäßige Kostenbeteiligung der Kläranlagenerweiterung darstellt. Ebenso sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die oben genannten Investitionen bereits Haushaltsansätze veranschlagt.

Vor diesem Hintergrund besteht meines Erachtens eine ausreichende Datenbasis, zeitnah Beitrags-Gebühren-Varianten zu berechnen, die den Gemeinderat in die Lage versetzt, eine mögliche Quote (Verbesserungsbeiträge – Gebühren) festlegen.

Da laut Auskunft der Verwaltung seit längerem eine Kommunalberatung beauftragt ist, Verbesserungsbeiträge zu berechnen, steht einer zeitnahen Vorlage von Beitrags-Gebühren-Varianten nichts im Wege.

Mit Blick auf mögliche Verbesserungsbeiträge wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht, dass eine Umlegung der Kosten auf Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen nicht immer gerecht ist, da sich diese Berechnung nicht am individuellen Wasserverbrauch orientiert. Eine Person mit großem Anwesen und wenig Wasserverbrauch würde so unverhältnismäßig mehr zahlen, als eine Person in einem kleinen Anwesen mit hohem Wasserverbrauch. Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu verstehen, ob es Spielräume für eine mögliche gerechtere Systematik gibt.

Es gilt, den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah einen gewissen Rahmen aufzuzeigen, in dem sich die Kosten und mögliche Kostenverteilungen bewegen können. So können die Bürgerinnen und Bürger in etwa einschätzen, welche Kosten auf sie zukommen, unabhängig davon, wie letztlich der Hochbehälter tatsächlich gebaut wird. Seitens der Bürgerinnen und Bürger, die mit mir in Kontakt zu diesem Thema waren, wird dies seit geraumer Zeit dringend erbeten.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Vorläufiger Sachstand:

Der Antrag wird meinerseits derzeit nicht weiter verfolgt, da laut Auskunft des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung keine ausreichenden Daten vorliegen um einen verlässlichen Überblick zu geben. Insbesondere mit Blick auf die gemeindliche Kostenbeteiligung zur Kläranlagenerweiterung, sind die zu führenden GEspräche noch nicht abgeschlossen.

Laut Auskunft der Gemeideverwaltung können wohl zum Ende diesen Jahres die Bürgerinnen und Bürger von Ilmmünster mit einer Auskunft rechnen.


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