Entwässerung der Neubaugebiete „Risikomanagement?!“

Ilmmünster, 28.03.2023

Nr. 20-26 / 065 – Entwässerung (Abwasser und Niederschlagswasser) der Neubaugebiete „Rieder Feld „und „Riedermühle“

Antrag bzw. Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer geeigneten externen unabhängigen sachverständigen Stelle, unter Einhaltung der Vergaberichtlinien, Berechnungen in Auftrag zu geben, wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, und ob das bestehende Kanal- bzw. Mischwasserkanalsystem noch ausreichend dimensioniert ist, in Bezug auf die Abwasserentsorgung der beiden Baugebiete.

Die Berechnungen sollen 20jährige und 100jährige Starkregen- und Hochwasserereignisse gleichermaßen berücksichtigen und zur Beantwortung nachfolgender Fragestellungen dienen:

  1. Ist eine ausreichende Aufnahmefähigkeit der gemeindlichen Mischwasserkanalisation in Bezug auf beide Neubaugebiete noch sichergestellt?

  2. Wie wirken sich die Neubaugebiete auf die Rückhalteeinrichtung in der Hettenshausener Straße aus? Bereits jetzt wird berichtet, dass die Rückhalteeinrichtung des Mischwasserkanals bei Starkregenereignissen überläuft.

  3. Wie wirkt sich die Einleitung des Regenwassers in die Ilm in Höhe der Roßschwemme aus?

  4. Wie wirken sich die höheren Einleitmengen bei Starkregen auf die Brücke an der Raiffeisenstraße aus?

  5. Kann zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass für die An- bzw. Unterlieger, insbesondere für die Anwohner der Raiffeisenstraße keine erhöhte Hochwassergefahr durch die neuen Baugebiete ausgeht?

  6. Welche erhöhten Überschwemmungsprobleme sind aufgrund beider Baugebiete für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die öffentlichen Liegenschaften östlich der Roßschwemme zu erwarten? Welche Wassermengen münden aus den Neubaugebieten, den westlichen Hängen am Ilmrieder Kirchweg sowie aus dem Dummeltshausener Bach, der auch das wild abfließende Wasser aus den Bereichen rund um Dummeltshausen aufnimmt, zur Roßschwemme?

  7. Welche Maßnahmen sind bereits jetzt in Bezug auf einen vorbeugenden Hochwasserschutz möglich und/oder erforderlich?

Begründung:

In der Gemeinderatssitzung am 2. August 2022 wurde seitens einer Vertreterin des Planungsbüros mitgeteilt, dass die Entwässerungskonzepte für die Baugebiete Rieder Feld und Riedermühle einzeln und ohne Zusammenhang berechnet werden.

Wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, müsste seitens der Gemeinde separat beauftragt werden.

Wie bereits mitgeteilt, ist meines Erachtens eine Verschärfung der Abflusssituation und somit eine Gefährdung der Unterlieger nicht auszuschließen.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Ergebnis:
Seitens der Mehrheit der anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurde der Antrag abgelehnt.
Der erste Bürgermeister sieht hier keine Veranlassung. Die Vorgaben sind seiner Meinung nach mehr als erfüllt. Weiter brachte er sinngemäß zum Ausdruck, dass man bei einem 100-jährigen Starkregenereignis eh nichts machen kann.

Im Ergebnis hat sich der Gemeinderat auch nicht klar für die Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts ausgesprochen die Schutzmaßnahmen auf ein 100-jähriges Starkregenereignis in den Baugebieten auszurichten.

Meiner Meinung nach benötigen wir ein konzertiertes Risikomanagment, dass sich auf das sich auf beide Baugebiete und das gesamte Gemeindegebiet erstreckt.

Anmerkung meinerseits:
Laut Arbeitshilfe: Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung Eine pragmatische Anleitung für Kommunen und deren Planer die durch das Bayerische Staatsministerium fr Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr herausgegeben wurde wird folgendes aufgeführt:

Zitat:
”… Wir wissen, dass wir das Naturereignis Hochwasser nicht vermeiden können, sondern dass die zunehmenden Schäden in den Siedlungen reduziert werden müssen. Dabei betrachten wir nicht nur das 100-jährliche Hochwasser sondern auch extreme Hochwasserereignisse, die weit größer sind und die Deiche überströmen werden. Gerade von diesen Schäden dürfen wir uns nicht überraschen lassen, sondern müssen für flächenhafte Vorsorge in den besiedelten Bereichen sorgen. Auch die vielen Starkregenereignisse, die alle Jahre landauf landab massivste Schäden hinterlassen, müssen künftig genauso ernsthaft berücksichtigt werden. Kurzum eine erfolgversprechende Risikoreduktion, wie sie sich der Bürger wünscht, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade mit der Bauleitplanung können die Kommunen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. (…)
An Gewässern 1. und 2. Ordnung sorgt der Freistaat Bayern, an Gewässern 3. Ordnung die Kommunen in besiedelten Bereichen in der Regel für einen Grundschutz vor einem Ereignis mittlerer Häufigkeit, dem sog. 100-jährlichen Hochwasser. Darüber hinaus verbleiben nicht unerhebliche Risiken bei noch selteneren Ereignissen. (…) In Summe können die vom Hochwasser oder Starkregen betroffenen Bürger davon ausgehen, dass mit dem staatlichen und kommunalen Schutz das verbleibende Risiko für sie deutlich reduziert wird. In diesem Rahmen müssen die Kommunen bei der Ausweisung neuer Baugebiete für eine fehlerfreie Planung sorgen, die die gegebenen Möglichkeiten nutzt Schäden zu verringern. Dies gilt nicht nur für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu einem Fluss sondern auch hinter Hochwasserschutzanlagen (z. B. hinter Deichen) und gleichermaßen auch abseits von Gewässern, wo Starkregenereignisse zu lokalen Überschwemmungen führen. (…)


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Private Kinderspielplätze – Umsetzung der Bayerischen Bauordnung

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Mögliche finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den neuen Hochbehälter und anteilige Erweiterung Kläranlage darlegen.