Private Kinderspielplätze – Umsetzung der Bayerischen Bauordnung

Ilmmünster, 04.06.2023

Nr. 20-26 / 072 Private Kinderspielplätze – Umsetzung der Bayerischen Bauordnung

Antrag bzw. Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung stellt für die Gemeinde sicher, dass, wie in Artikel 7, Absatz 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBo) aufgeführt, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen verpflichtend ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist. Alternativ soll der Eigentümerin, dem Eigentümer die Möglichkeit eröffnet werden, mit der Gemeinde einen Ablösevertrag zu schließen.

Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, einen dementsprechenden Satzungsentwurf über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung sowie über die Ablöse der Pflicht vorzubereiten (Art. 81 Abs. 1 BayBo).
Der Satzungsentwurf soll auch Art und Größe von Wohnungen definieren, in denen üblicherweise keine Kinder wohnen und somit für diese Wohnungen kein Spielplatz und auch keine Ablöse erforderlich ist.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu klären, inwieweit für in der Bauphase stehenden Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten, mögliche Ablöseverträge greifen können, falls die Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Spielplatz einrichten.

Begründung:

Meines Erachtens ist es geboten, dass die Gemeinde nicht nur Stellplätze für Kraftfahrzeuge in den Fokus stellt.

Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern ist es ebenfalls geboten, für die Kinder einen ausreichend großen Kinderspielplatz direkt auf dem Grundstück zu errichten.

Alternativ können die Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Gemeinde Ilmmünster einen Ablösevertrag abschließen, wie es die Bayerische Bauordnung vorsieht.

Der vereinbarte Geldbetrag für die Ablösung kann für die Herstellung oder Unterhaltung von öffentlichen Kinderspielplätzen sowie für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung Verwendung finden.

Für den Unterhalt dieser Einrichtungen entstehen für die Gemeinde Ilmmünster bzw. für die Bürgerinnen und Bürger von Ilmmünster nicht unerhebliche Kosten.

Hier verzichtet die Gemeindeverwaltung meiner Meinung nach auf Einnahmen, die über mögliche Ablöseverträge erzielt werden können.

Insbesondere mit Blick auf die geplanten Räumlichkeiten für unsere Jugendlichen werden diese Einnahmen dringend benötigt.

Dies ist ein Grund, warum ich als Gemeinderatsmitglied gegen die Haushaltssatzung gestimmt habe.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 öffentlich behandelt und mehrheitlich abgelehnt.

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