Wasserrechtsverfahren Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023

Ilmmünster, 06.03.2023

Nr. 20-26 / 063

Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen in die Niederschrift aufzunehmen. Laut Art. 54 Bayerische Gemeindeordnung muss eine Niederschrift die zu behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen.
Die nachfolgenden Hinweise auf Ergänzung bzw. Präzisierung werden insbesondere mit Blick auf eine eindeutige Aktenlage als notwendig erachtet.

In der Niederschrift wird unter Punkt 2. (Genehmigung der Niederschrift vom 10.01.2023) auf Anträge von Gemeinderat Ziegler verwiesen. Die Titel der Anträge wurden nicht aufgeführt.

Es wird beantragt, die Titel der Anträge in der Niederschrift zu benennen.

1) Antrag auf Auskunft zum Wasserrechtsverfahren Baugebiet Rieder Feld und den aktuellen Kanalverlegungsarbeiten.

2) Antrag auf Auskunft über den aktuellen Stand zum Wasserrechtsverfahren Baugebiet Riedermühle

3) Antrag auf Auskunft zum aktuellen Stand zur Baugenehmigung und zum Wasserrechtsverfahren in Bezug auf den Neubau eines Hochbehälters

In der Niederschrift fehlen unter Punkt 8 Anfragen die konkret behandelten Gegenstände sprich Anfragen und die Beantwortung der Verwaltung.

Es wird beantragt, die Titel der Anfragen und die Beantwortung der Verwaltung in der Niederschrift aufzuführen.

Zum Beispiel:

Anfrage der FWG Fraktion: Bürgerpark vor der Schule /
Anfragen Gemeinderat Ziegler: Notstromversorgung – Katastrophenschutz – Planungsstand / Anfrage Skateranlage – Planungsstand / Kinder- und Jugendsprechstunde / Personalmangel im gemeindlichen Kindergarten entgegenwirken / Zebrastreifen Ausleuchtung und 30er Zone an der Grundschule ab 6.30 Uhr

Begründung:

Die behandelten Gegenstände, sprich Titel der Anträge auf Auskunft sind in der Niederschrift nicht aufgeführt. Laut Auskunft der Kommunalaufsicht, die auch der Gemeindeverwaltung vorliegt, müssen Sitzungsniederschriften den Mindestinhalt nach Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GO enthalten. Demnach müssen – laut Mitteilung der Kommunalaufsicht – die Niederschriften den Tag und den Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. Die Angabe der behandelten Gegenstände kann dabei grundsätzlich knapp gehalten werden. Behandelte Gegenstände sind jedoch zu vermerken. Ein abstraktes Hinweisen auf Anträge und/oder Anfragen reicht hier meines Erachtens nicht aus um den Mindestinhalt nach Artikel 54. Abs 1 Satz 2 GO zu entsprechen.

Transparenz ist für mich als Gemeinderatsmitglied zentrales Leitmotiv.

Mit den derzeit gewählten Formulierungen sowie dem konkreten Fehlen behandelter Gegenstände ist für die Bürgerinnen und Bürger der Sitzungsverlauf ersichtlich.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Anmerkung:

Bemerkenswert ist, dass seitens der Gemeindeverwaltung und seitens der Mehrheit des Gemeinderats Transparenz in diesem Umfang bis dato, mit Blick auf die vorangegangenen Änderungsanträge zu den Niederschriften nicht gewünscht wurde.

Nachdem der Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 (Siehe Anfragen und Anträge) abgelehnt wurde und hier meines Erachtens erhebliche Verbesserungen mit Blick auf die Trnsparenz notwendig waren, habe ich die Kommunalaufsicht eingeschalten und um rechtsaufsichtliche Würdigung gebeten. Seitens der Kommunalaufsicht wurde bestätigt, dass die Niederschrift im Nachgang durch die Geindeverwaltung geändert werden muss.

Die VG Ilmmünster wurde nun entsprechend aufgefordert die Niederschrift zur Sitzung vom 08.11.2022 entsprechend der Vorgaben des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GO mit zur Änderung erforderlichem Gemeinderatsbeschluss nachträglich zu ergänzen bzw. wurde auf die grundsätzliche Einhaltung der Mindestvorgaben des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GO hingewiesen.

Gerne teile ich Ihnen mit, wie die Änderungen vollzogen werden und wann diese im Bürgerinformationssystem, im Sinne der notwendigen Transparenz für Sie hinterlegt werden.

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Mögliche finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den neuen Hochbehälter und anteilige Erweiterung Kläranlage darlegen.

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Entwässerung der Baugebiete „Rieder Feld „und „Riedermühle“