Gleiche KITA-Beiträge für Ilmmünsterer und Ilmrieder Eltern Antrag in der Gemeindertssitzung am 08.06.2021

Ilmmünster, 27.05.2021
Nr. 20-26 / 005

Auszug aus dem Antrag zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 08.06.2021:

Gleiche KITA-Beiträge für Ilmmünsterer und  Ilmriederer Eltern

Begründung:

Im gemeindlichen Kindergarten sowie im Kinderhaus unter Trägerschaft der Caritas haben die Eltern jeweils unterschiedliche Entgelte zu entrichten.

Die Verwaltung wird gebeten, mit der Caritas Vereinbarungen zu treffen und im Defizitvertrag aufzunehmen, damit zukünftig keine unterschiedlichen Elternentgelte zum gemeindlichen Kindergarten bestehen.

Ein Vorschlag der Verwaltung soll dem Gemeinderat im Jahr 2021 vorgelegt werden.

Norbert Ziegler
Gemeinderat

Ergebnis:
Der Antrag wurde von allen anwesenden Gemeinderäten der CSU Fraktion (Christlich Soziale Union Ilmmünster), der Fraktion der SPD / Grüne (SPD / Bündnis 90/Die Grünen Ilmmünster) und der Fraktion der FWG (Freie Wählergemeinschaft Ilmmünster) abgelehnt.

Hintergrund:
Wie Sie wissen stehe ich unter anderem für eine verlässliche und kostenfreie Kinderbetreuung für Kinder im Krippen- Kindergarten- und Grundschulalter. Den Kinder sind unsere Zukunft.

In einem ersten Schritt setze ich mich insbesondere im Bereich der Kindergartenbeiträge für Gleichheit bis hin zur Kostenfreiheit unabhängig der möglichen Buchungszeiten ein.

Seitens des Freistaats Bayern erhalten Eltern von Kindern im Kindergartenalter einen Elternbeitragszuschuss für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Der Zuschuss beläuft sich auf aktuell bis zu 100 Euro pro Monat.
Ist der Elternbeitrag niedriger als der Zuschuss oder sind die Eltern von einem Elternbeitrag befreit, verbleibt der überschießende Betrag bei dem Träger. Dies ist mit der Erwartung verbunden, dass die Träger diese Mittel zur Refinanzierung der Einrichtung bzw. zur finanziellen Entlastung von Eltern mit Kindern in anderen Altersstufen verwenden. Zum Elternbeitrag zählen auch sogenannte Spielgelder und/oder Gelder für Material (z.B. für Kreativmaterialien, Erste – Hilfe – Material, Desinfektions- und Putzmittelgeld). Zum Elternbeitrag im Sinne diese Zuschusses zählen nicht Beiträge zur Verpflegung (vgl. Sozialministerium - Ministerielles Schreiben vom 03.08.2012).

Aufgrund des staatlichen Zuschusses ist für Eltern mit niedrigeren Buchungs- bzw. Betreuungszeiten der Kindergartenbesuch bis auf die Beiträge zur Verpflegung faktisch kostenfrei. Für höhere Buchungs- und Betreuungszeiten, insbesondere bei Buchungszeiten über 7 Stunden am Tag enstehen für die Eltern je nach Träger derzeit unterschiedliche Kosten.

Beispielsweise zahlen Eltern, nach Verrechung des staatlichen Zuschusses bei einer Buchungszeit von 8 bis 9 Stunden für die Betreuung im gemeindlichen Kindergarten pro Jahr 264 Euro und im Kinderhaus Ilmzwergerl inklusive Spielgeld jährlich 582 Euro. Im Ergebnis zahlen die Eltern im Kinderhaus bei dieser Buchungszeit 318 Euro mehr pro Jahr.

Intention des Antrags ist, dass eine Angleichung der Elternentgelte des Kinderhauses an den Gemeindlichen Kindergarten erfolgt, damit die Eltern im Kinderhaus Ilmzwergerl finanziell entlastet werden können und keine Unterschiede mehr bestehen.
Laut einer ersten Schätzung/Berechnung die ich durchgeführt habe, könnte dies mit rund 15.000 Euro jährlich im Rahmen eines Defizitausgleichs realisiert werden.

Ein kostenfreier Kindergartenbesuch für alle Eltern im gemeindlichen und Kindergarten und im Kinderhaus könnte laut einer ersten Schätzung/Berechnung die ich ebenfalls durchgeführt habe, mit insgesamt rund 40.000 Euro jährlich (also rund 25.000 Euro mehr) realisiert werden.

Meines Erachtens sind dies Beträge, die seitens der Gemeinde im Rahmen einer wohlverstandenen Daseinsvorsorge im Sinne und für die Familien der Gemeinde leistbar wären, insbesondere auch mit Blick auf die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Meine Sicht auf die Diskussion zu diesem Punkt in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021:
Seitens der Gemeinderäte die sich geäußert haben, wurde vorgetragen, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, aber sehrwohl durchaus etwas kosten darf. Es wurde vorgetragen ggf. die Elternentgelte des gemeindlichen Kindergartens zu erhöhen, um so die angesprochenen Unterschiede auszugleichen. Für mich ein nicht tragbarer Vorschlag.

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Neubau Hochbehälter Gemeinderatssitzung 08.06.2021