Wasserhochbehälter - Dringlichkeitsantrag gemeinsame Sitzung des Gemeinderats am 08.11.2022

Ilmmünster, 07.11.2022

Nr. 20-26 / 045

Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats
am 08.11.2022 in öffentlicher Sitzung – Neubau eines gemeinsamen Wasserhochbehälters – Entwurfsplanung

1 ) Es wird beantragt, den Beschluss vom 18.07.2022 zum Neubau zweier Trinkwasserbehälter in Edelstahlbauweise mit Gebäude aufzuheben

2 ) Es wird beantragt, die Beschlüsse dem im Zusammenhang mit der Installation einer PV – Anlage auf dem derzeit geplanten Gebäude für die Edelstahlhochbehälter aufzuhebe

3 ) Es wird der Bau zweier Trinkwasserbehälter in Stahlbetonweise mit Edelstahlauskleidung beantragt und diese erdüberdeckt anzulegen und diesbezüglich die Planung aufzunehmen

4 ) Es wird die Installation einer PV – Anlage auf dem für die Trinkwasserbehälter vorgesehenen Gelände beantragt.

5 ) Es wird beantragt, die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (KU) zurückzustellen und den Beschluss vom 18.07.2022 über die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens noch nicht zu vollziehen. Die Tagesordnung ist anzupassen.

6 ) Es wird beantragt, zu prüfen inwieweit der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) bei der Planung und Auftragsvergabe, beratend und bei der Beauftragung notwendiger Vergaben und Ausschreibungen eingebunden werden kann.

Begründung:
Die Anträge wurden fristgerecht am 23.10.2022 gestellt. Seitens des Bürgermeisters wurden diese aber nicht auf die Tagesordnung genommen.

In der Sitzung am 18.07.2022 wurde der Entwurfsplanung und der weiteren Genehmigungsplanung zugestimmt. Grundlage hierfür war die Behauptung, dass die Ausfertigung der Trinkwasserbehälter in Stahlbetonbauweise nicht wesentlich günstiger ist. Dies trifft auf Basis der mir vorliegenden Unterlagen und Informationen nicht zu.

Nach der Sitzung wurde ich von ehemaligen Gemeinderatsmitgliedern und Bürgerinnen und Bürgern zum Thema angesprochen. Es wurden Zweifel laut, ob diese Aussage so zutreffend sein kann. Darauf aufbauend habe ich Erkundigungen eingeholt.

In der Sitzung am 04.10.2022 wurde ein Dringlichkeitsantrag zum Bau zweier Trinkwasserbehälter in Stahlbetonweise abgelehnt, da aus Sicht der Verwaltung und der Mehrheit der Gemeinderäte keine Dringlichkeit gesehen wurde. Weiter wurde seitens des ersten Bürgermeisters in der Sitzung am 04.10.2022 die Behauptung aufgestellt, es würde sich bei dem ihm seinerzeitig vor der Sitzung vorgelegten Angebot um Behälter handeln, die nicht für Trinkwasser geeignet sind.
Diese Behauptung ist aufgrund der mir baugutachterlich eingeholten Informationen unzutreffend.

Im Ergebnis ist die Herstellung der Trinkwasserbehälter in Stahlbetonweise in der Regel aktuell um weit mehr als die Hälfte günstiger, als die aktuell veranschlagten Kosten für die Bauweise in Edelstahl. Es liegen mehrere schriftliche grobe Preisangebote über den Bau von zwei Stahlbetonbehältern für die Trinkwasserversorgung (ohne Hybridlösung) vor. Diese wurden den ersten Bürgermeistern zugeleitet und können dementsprechend eingesehen werden. Alle mir vorliegenden Angebote sind für die Herstellung von Trinkwasserbehältern geeignet.

Nach der Sitzung am 04.10.2022 habe ich weitere Erkundigungen unter Einschaltung eines Bausachverständigen eingeholt. Als Empfehlung wurden Trinkwasserbehälter in Stahlbetonweise mit dünner Edelstahlauskleidung als Hybridlösung benannt.

Die Hybridlösung vereint die Vorteile beider Lösungsansätze und stellt in Bezug auf die Langlebigkeit die wirtschaftlichste Variante sowie die günstigste Relation zwischen Zweck und den einzusetzenden Mitteln dar. Die vorliegenden Trinkwasserbehälter in Stahlbetonweise können vor diesem Hintergrund nochmals günstiger gestaltet werden, da keine besonderen Anforderungen an den Beton (Wasserundurchlässigkeit, … ) gestellt werden müssen. Ebenso entfallen bei den ersten zwei Angeboten die Kosten für die Kunststoffauskleidung

Eine passgenaue dünne Edelstahlauskleidung der Stahlbetonbehälter spart erhebliche Kosten im Verhältnis zu reinen Edelstahlbehältern, die sehr aufwändig und kostenintensiv (Statik) erstellt werden müssen.

Bei untererdiger Situierung entfallen die Herstellungs- und Unterhaltskosten eines 15 Meter hohen und 25 Meter langen Gebäudes. Eine Abschreibung des Gebäudes kann entfallen und belastet nicht die Bürgerinnen und Bürger. Letztlich sind die Trinkwasserbehälter als Teil der kritischen Infrastruktur untererdig sicherer verortet und passen sich dem Landschaftsbild besser an.

Für die Errichtung einer PV – Anlage die primär für die Stromversorgung des Hochbehälters (Pumpen, …) auf dem für die Trinkwasserbehälter vorgesehenen Gelände dient, wird ebenfalls kein Gebäude benötigt.

Die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens ist noch zurückzustellen, da sich das Auftragsvolumen wesentlich ändern wird, ein möglicher Auftrag umfassend überarbeitet werden muss und vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines KU erneut zu prüfen ist. Der Beschluss vom 18.07.2022 über die Gründung eines gemeinsamen KU soll somit noch nicht vollzogen werden, da die jetzige Grundlage in Bezug auf eine mögliche Aufgabenübertragung fehlerhaft ist.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband könnte beratend und bei der Beauftragung der notwendigen Vergaben und Ausschreibungen eingebunden werden. Die Kosten für diese Leistungen sind wesentlich günstiger als Kosten, die bei einem KU anfallen. Notwendige Vergabeverfahren könnten unter Einbindung des BKPV ggf. auch ohne Einbindung eines KU sicher ausgestaltet werden, somit könnten weitere Kosten eingespart werden.

Allgemein wird festgehalten, dass mir als Gemeinderatsmitglied seitens der Verwaltung keine umfassenden und weitreichenden Vergleichsvarianten zwischen Edelstahl- und Stahlbetonbauweise vorgelegt wurden. Eine Hybridlösung wurde ebenfalls nicht in Erwägung gezogen. Vor diesem Hintergrund habe ich selbst rechtlichen und technischen Rat eingeholt, um dem Sorgfaltsmaßstab, der mir als Gemeinderatsmitglied auferlegt ist, gerecht zu werden.

Der Gemeinderat als Gremium ist die Vertretung der Gemeindebürger, überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung und entscheidet über grundlegende, aber auch laufende Angelegenheiten, die für die Gemeinde grundsätzliche Bedeutung haben und erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen. Dies gelingt, wenn die Gemeindeverwaltung neutral und umfassend vor einer Entscheidungsfindung informiert.

In diesem Zusammenhang wird auf Ausführungen zur Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderats verwiesen, die bereits Ende 2020 den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und der Gemeindeverwaltung von Ilmmünster zugeleitet wurden.

Es gilt, finanzielle Schäden für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahler abzuwenden und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.

Ein Abdruck dieses Antrags wurde dem ersten Bürgermeister von Hettenshausen sowie allen Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen zugeleitet.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Ilmmünster

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Oberflächenabfluss - Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 04.10.2022