Oberflächenabfluss - Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 04.10.2022
Ilmmünster, 07.11.2022
Nr. 20-26 / 044
Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.10.2022
Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen in die Niederschrift aufzunehmen.
A) In der vorgelegten Niederschrift wurde unter 1.4. der Änderungsantrag unzureichend dargelegt. Es wird daher folgende Ergänzung beantragt:
„Wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, müsste seitens der Gemeinde separat beauftragt werden.“
B) In der vorgelegten Niederschrift wurde unter 1.4. weiter weiter ein Sachverhalt der im Änderungsantrag aufgeführt war, gänzlich weggelassen.
Es wird daher nochmals beantragt in die Niederschrift unter Punkt 1.4 nachfolgende Passage berichtigend aufzunehmen.
„ … Der Oberflächenabfluss wird nicht zuungunsten der Bürgerinnen und Bürger umliegender Grundstücke verlagert oder beschleunigt. Hierzu zählt auch der Bereich der Raiffeisenstraße Für die Gemeinde wird ein vorbeugender Hochwasserschutz sichergestellt. Hierbei werden die Wassermengen, die durch das Baugebiet Rieder Feld zu erwarten sind, berücksichtigt. …”
C) In der vorgelegten Niederschrift wurde zum Antrag Gemeinderat Ziegler „Vier-Augen-Prinzip“ der Sachverhalt unzureichend dargelegt. Es wird daher folgende Ergänzung beantragt:
„... Im Rahmen der Übermittlung der Anzahl der Wasserzähler sowie aktuell bei der Übermittlung
von Daten im Rahmen der Kalkulation der Friedhofsgebührensatzung wurden Fehler gemacht. Dies gilt es für die Zukunft – nicht nur mit Blick auf die Außenwirkung unserer Gemeinde – zu vermeiden. ...“
Begründung wie im Änderungsantrag vom 02.10.2022:
Die Ergänzungen werden insbesondere mit Blick auf eine eindeutige Aktenlage als notwendig erachtet, da Niederschriften zur Beweisführung dienen können. Bereits jetzt sind meines Erachtens in der Niederschrift Widersprüchlichkeiten dokumentiert. Es wird ausgeführt, dass ein Entwässerungskonzept auf ein mindestens 20 jähriges Starkregenereignis nicht angedacht ist, und gleichzeitig wird von freiwilligen Leistungen der Gemeinde zur Wasserrückhaltung gesprochen. Ebenso wird meiner Ansicht nach fälschlicherweise die Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts, in Bezug auf die Schutzmaßnahmen für Regenereignisse, mit der gesamtheitlichen Hochwasserfreilegung in Verbindung gebracht. Die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamts beziehen sich nur auf das Baugebiet Riedermühle.
Meines Erachtens sind sogenannte „Soll-Vorschriften“ von der Gemeinde grundsätzlich einzuhalten, und es kann nur in besonderen Fällen davon abgewichen werden. Da meiner Ansicht nach auf die Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts seitens der Gemeindeverwaltung bzw. des Gemeinderats nicht in Gänze eingegangen wurde, bestehen somit grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 27. Welche Haftungsfragen sich ggf. für die Gemeinde (Amtshaftung) und zukünftige Grundstückseigentümer ergeben können, ist offen.
Ergänzung vom 13.11.2022
Welche Teile des Änderungsantrags in der Niederschrift zur Sitzung vom 08.11.2022 aufgenommen werden, wird meinerseits bei Vorlage der Niederschrift überprüft.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats