Gemeinsames Kommunalunternehmen
Ilmmünster, 07.11.2021
Nr. 20-26 / 043:
Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunkt 2 Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens – Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022
Es wird die Vertagung des Tagesordnungspunkts in die Dezembersitzung beantragt, da die notwendige Form der Einladung zu diesem TOP nicht eingehalten wurde.
Es wird beantragt die Entwürfe einer möglichen Unternehmenssatzung und einer möglichen Geschäftsordnung sobald als möglich vorzulegen.
Begründung:
Unter dem TOP 2 soll die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens zur Abstimmung gebracht werden.
In der gemeinsamen Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, gemeinsam mit der Gemeinde Hettenshausen und Ilmmünster ein gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu errichten und diesem die Aufgabe „Errichtung des Trinkwasserspeichers sowie der Versorgungsleitungen“ zu übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens insbesondere die Ausarbeitung der Unternehmenssatzung vorzubereiten.
Bis dato (Montag, 07.11.2022, 21.50 Uhr) wurden keine Entwürfe einer möglichen Unternehmenssatzung und einer möglichen Geschäftsordnung seitens der Verwaltung vorgelegt.
Der Gemeinderat als Gremium ist die Vertretung der Gemeindebürger und entscheidet in diesem Fall über grundlegende Angelegenheiten, die für die Gemeinde grundsätzliche Bedeutung haben und erhebliche Verpflichtungen erwarten lassen. Als Gemeinderatsmitglied benötige ich ausreichend Zeit, Entwürfe einer möglichen Unternehmenssatzung und einer möglichen Geschäftsordnung zu sichten, um dem Sorgfaltsmaßstab, der mir als Gemeinderatsmitglied auferlegt ist, gerecht zu werden. Hierzu muss auch die Möglichkeit gegeben sein, ausreichend Zeit zu haben um externen Rat einholen zu können.
Unser erster Bürgermeister Georg Ott hat mit der Einladung zur Sitzung mitgeteilt (Zuleitung erfolgte am 02.11.2022), dass die Entwürfe der Unternehmenssatzung und der Geschäftsordnung bei Redaktionsschluss noch nicht vorlagen und diese ggf. im Intranet und im Ratsinformationssystem nachträglich ergänzt werden.
Die gleiche Begründung erhielten die Gemeinderatsmitglieder bereits am 4.10.2022, da die jetzt für den 08.11.2022 geplante Sitzung ursprünglich für den 11.10.2022 geplant war. Es stellt sich die Frage wie Verwaltung und Bürgermeister die Gemeinderatsmitglieder umfassend vor einer Entscheidungsfindung informieren können, wenn dies Dokumente nicht vorliegen.
Warum hat sich in den letzten 4 Wochen nichts getan?
In der Ladung wird von ausführlich erläuternden Unterlagen gesprochen. Diese liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht fristgerecht vor.
Vor diesem Hintergrund sehe ich leider keine Möglichkeit und Grundlage für eine Behandlung dieses Tagesordnungspunkts in der kommenden öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Eintragung vom 13.11.2022
Der Antrag auf Vertagung wurde von der Mehrheit der anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte abgelehnt.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats