Planfassung Baugebiet „Rieder Feld“

Ilmmünster, 07.12.2021

Nr. 20-26 / 020:

Antrag zu Tagesordnungspunkt 3.1 – Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021
Änderung der Begründung zur Planfassung vom 07.12.2021 – Baugebiet Rieder Feld.

Antrag:

1.) Es wird empfohlen, die Begründung zur Planfassung auf Seite 23 wie folgt zu präzisieren:

  • Für die Zisternen ist das Volumen von jeweils 10 m³ zu benennen und keine ca. Angabe.

  • Neben dem Rückhaltevolumen ist das Speichervolumen von 5 m³ zu benennen.

2) Es wird empfohlen, die Begründung zur Planfassung auf Seite 23 wie folgt zu ergänzen:

„… Das Konzept zum Umgang mit Niederschlagswasser ist mit dem Wasserwirtschaftsamt in den Grundzügen abgestimmt und wird im Rahmen der Erschließungsplanung weiter ausgearbeitet. Für die Außengebiete (Dummeltshauener Bach Verrohrung / Westliche Hänge Ilmrieder Kirchweg) werden durch das Planungsbüro Berechnungen in Bezug auf die wasserrechtliche Erlaubnis durchgeführt (insbesondere 100-jährige und 20-jährige Starkregen- und Hochwasserereignisse). Die Ergebnisse werden dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vorgelegt. Die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Niederschlagswassers wird im Rahmen der Erschließungsplanung rechtzeitig beantragt. …“
Begründung:

In der Sitzung am 17. Juli 2021 wurde dem Gemeinderat durch das Planungsbüro dargelegt, dass auf den jeweiligen Grundstücken Zisternen mit einem Volumen von jeweils 10 m³ (5m³ fließen ab / 5m³ bleiben in der Zisterne) entstehen.

Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt ist das Konzept zum Umgang mit Niederschlagswasser in den Grundzügen abgestimmt. Die Aufnahmefähigkeit des Dummeltshausener Baches wird derzeit durch das Planungsbüro berechnet. Ergebnisse hierüber liegen dem Wasserwirtschaftsamt noch nicht vor. Diese Ergebnisse stellen einen wesentlichen Teil des Konzepts dar.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Im Ergebnis wurden keine der oben aufgeführten Änderungen übernommen.

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Anfragen in der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021

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Vertagung der Behandlung des Satzungsbeschluss zum Baugebiet „Rieder Feld“