Kalkulatorischer Zins Friedhofsgebührensatzung

Ilmmünster, 05.12.2021

Nr. 20-26 / 016:

Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 2 der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021

Der kalkulatorische Zinssatz des Bestattungswesens für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem Haushaltsjahr 2022 von bisher 3,9 % (seit 01.01.2017) auf 1,0 % jährlich festgesetzt, da ein kalkulatorischer Zinssatz von 1,0 Prozent auch aus Sicht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes als angemessen anzusehen ist. Die Gebühren sind dementsprechend anzupassen.
Begründung:
Laut Kalkulation wurde für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Ilmmünster (Friedhofsgebührensatzung –FGS) ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,9 Prozent als Teil der umlagefähigen Kosten veranschlagt. Das Gebührenaufkommen kostenrechnender Einrichtungen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz). Zu diesen Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals (§ 87 Nr. 2 (Kommunalhaushaltsverordnung -Kameralistik) soll sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (Verwaltungsvorschriften Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik). Die Umlaufrenditen für festverzinsliche inländische Wertpapiere nach der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank wurden in der Gemeindekasse Ausgabe 12/2020, Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen zusammengestellt. Die durchschnittliche Eigenkapitalverzinsung der letzten 10 Jahre (alle Laufzeiten) liegt bei 1,0 Prozent. Ein kalkulatorischer Zinssatz von 1,0 Prozent ist nach den Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes als angemessen anzusehen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz für das Bestattungswesen ab dem Haushaltsjahr 2022 von 3,9 Prozent auf 1,0 Prozent jährlich zu senken.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Ergebnis:
Mein Antrag wurde von den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten abgelehnt.

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Vertagung der Behandlung des Satzungsbeschluss zum Baugebiet „Rieder Feld“

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Friedhofsgebührensatzung - Gemeinderatssitzung 07.12.2021