“Scheyerer Feld II” Bebauungsplan Nr. 11 Öffentliche Auslegung - Änderungsanträge

Ilmmünster, 31.07.2022

Nr. 20-26 / 034
TOP 4
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Nr. 11 „Scheyerer Feld II“
Änderungsanträge zu den Beschlussvorschlägen der Gemeindeverwaltung

01. Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung, vom 08.06.2022
Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landratsamts
Zu Punkt 2:
Der Beschlussvorschlag soll dahingehend konkretisiert werden, dass schwarze bzw. graue Dachflächen (siehe auch Punkt 5)
unter dem Aspekt der Klimaveränderung keine Verwendung finden sollen.
Begründung:
Ein Hinweis auf die umliegende Bebauung ist unter dem Aspekt der Klimaveränderung nicht mehr zeitgemäß. Wir stehen hier in der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.

Zu Punkt 3:
Die Anregungen der Fachstelle sind vollumfänglich umzusetzen (Ergänzung fehlender geeigneter Gelände- bzw. Gebäudeschnitte).
Die dargelegten Gründe des Landratsamts in Bezug auf eine rechtssichere Umsetzung sind eindeutig.

Zu Punkt 5:
Die Anregungen der Fachstelle sind vollumfänglich unter dem Aspekt der Klimaveränderung umzusetzen.
Begründung:
Ein Hinweis auf die umliegende Bebauung ist unter dem Aspekt der Klimaveränderung nicht mehr zeitgemäß.
Wir stehen hier in der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.

03.2 Landratsamt Pfaffenhofen – Energie Klimaschutz, vom 09.06.2022
Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landratsamts
Eine verbindliche PV-Pflicht auf den Dächern oder Fassaden gilt es sicherzustellen.
Begründung:
Eine Festsetzung, die die Nutzung allgemein zulässt ist unter dem Aspekt der Klimaveränderung
nicht mehr zeitgemäß. Wir stehen hier in der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.

12 Landratsamt Pfaffenhofen – Brandschutzdienststelle vom 27.04.2022
Redaktioneller Hinweis zum Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landratsamts
Zu Punkt 1:
Der Beschlussvorschlag soll dahingehend präzisiert werden, dass eine Löschwasserversorgung von 800 l/min (48m³/h)
für die Dauer von 2 Stunden vorgehalten werden kann.

13 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 28.04.2022
Redaktioneller Hinweis zum Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts
Der Beschlussvorschlag soll dahingehend konkretisiert werden, dass die Einleitbedingungen mit der Gemeinde Ilmmünster abzuklären sind.

Ergebnis:
Die vorliegenden Änderungsanträge wurden in Gänze von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern der CSU, FWG und SPD abgelehnt.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Zurück
Zurück

“Riedermühle” Bebauungsplan Nr. 27 Änderungsanträge

Weiter
Weiter

“Scheyerer Feld II” - private Kinderspielplätze