“Riedermühle” Bebauungsplan Nr. 27 Änderungsanträge

Ilmmünster, 31.07..2022
Nr. 20-26 / 036
TOP 3
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Nr. 27 „Riedermühle“ Frühzeitige Auslegung
Änderungsanträge zu den Beschlussvorschlägen der Gemeindeverwaltung

A01: Schreiben der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster vom 14.04.2022
Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung
Zum Schreiben der Interessengemeinschaft werden drei Beschlüsse wie folgt gefasst:

  1. Die Vorgaben des Bayerischen Bauministerium: „Klimasensibler Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung werden eingehalten.

  2. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 06.04.2022 in Bezug auf oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser wird in Gänze beachtet. Die Schutzmaßnahmen werden auf eine 100-jähriges Regenereignis ausgelegt. Der Oberflächenabfluss wird nicht zuungunsten der Bürgerinnen und Bürger umliegender Grundstücke verlagert oder beschleunigt. Hierzu zählt auch der Bereich der Raiffeisenstraße.

  3. Für die Gemeinde wird ein vorbeugender Hochwasserschutz sichergestellt. Hierbei werden die Wassermengen, die durch das Baugebiet Rieder Feld zu erwarten sind, berücksichtigt.

01. Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung vom 13.04.2022
Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landratsamts

Zu Punkt 2:Die Anregung der Fachstelle wird aufgenommen und ein Geschosswohnungsbau ermöglicht.
Die Planung wird dementsprechend angepasst.
Begründung:
Im Landkreis werden nicht nur Einfamilien- und Doppelhäuser nachgefragt, sondern auch insbesondere Wohnungen (zum Beispiel für Bedienstete im öffentlichen Dienst) Darüber hinaus gilt es mit Blick auf die Klimaveränderung Ressourcen zu schonen.
Wir stehen hier in der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.

Zu Punkt 3:
Die Anregungen der Fachstelle zur Einfriedung werden vollumfänglich umgesetzt.
Einfriedungen mit Holzzäunen bilden im Straßenraum trotz ggf. individueller Wohngebäude ein harmonisierendes Element und ermöglichen eine orts- und landschaftstypische Umsetzung. Sie ermöglichen auch ein ruiges, stärker dem Ort angepasstes und nicht städtisches Straßenbild.

Zu Punkt 6:
Die Anregungen der Fachstelle werden vollumfänglich umgesetzt Festsetzung der Geschossigkeit zur Rechtsicherheit und -klarheit).
Mögliche Klärungsbedarfe werden mit der Fachstelle gelöst.

Zu Punkt 7:
Die Anregungen der Fachstelle zum Klimaschutz sind vollumfänglich unter dem Aspekt der Klimaveränderung umzusetzen.
Begründung:
Der Aspekt der Klimaveränderung muss Berücksichtigung finden. Wir stehen hier in der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.

14 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 06.04.2022
Ergänzung zum Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts
Die Schutzmaßnahmen werden insbesondere auf eine 100-jähriges Regenereignis ausgelegt. Der Oberflächenabfluss wird nicht zuungunsten der Bürgerinnen und Bürger umliegender Grundstücke verlagert oder beschleunigt. Hierzu zählt auch der Bereich der Raiffeisenstraße.

33. Zweckverband Paunzhausen vom 06.04.2022
Die Bestandsleitungen in der Riedermühler Straße (von Hs Nr. 34 bis 47) werden von DN 80 GG auf DN 180 PEHD aufgeweitet (Löschwasserversorgung).
Die Kosten werden vollständig auf das Baugebiet umgelegt.
Begründung:
Die Aufweitung ist aufgrund des Baugebiets notwendig und somit auf das Baugebiet umzulegen.


Ergebnis:
Die vorliegenden Änderungsanträge wurden in Gänze von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern der CSU FWG und SPD abgelehnt.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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Aussegnungshalle u.v.m. Änderungsantrag Niederschrift Gemeinderatssitzung 05.07.2022

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