Aussegnungshalle u.v.m. Änderungsantrag Niederschrift Gemeinderatssitzung 05.07.2022
Ilmmünster, 31.07.2022
Nr. 20-26 / 036
Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022
Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen in die Niederschrift aufzunehmen.
A) In der vorgelegten Niederschrift wurde unter TOP 4 der Sachverhalt unzureichend dargelegt. Insbesondere mit Blick auf die Aussage einer Gemeinderätin wird deutlich, dass der Sachverhalt durch den Bürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung aus meiner Sicht heraus unzureichend dargestellt wurde.
Sachverhalt:
Grabnutzungsgebühren:
Durch die Kanzlei wurden die Grabnutzungsgebühren auf Basis der Vorgaben der Gemeindeverwaltung errechnet.
In einem nächsten Schritt wurden diese Gebühren durch die Verwaltung ohne rechtliche Grundlage erhöht und im Dezember 2021 zur Abstimmung gebracht.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass die erfolgte Erhöhung der Grabnutzungsgebühren unzulässig ist.
Im Rahmen dieses Vorgangs wurde der Verwaltung bewusst, dass falsche Daten an die Kanzlei geliefert wurden (Vorsorgereserve).
Vor diesem Hintergrund kommt es jetzt zu einer Gebührenerhöhung, da die Verwaltung den Anteil der Vorsorgereserve von 20 Prozent auf 5 Prozent reduziert hat.
Aussegnungshalle
Die Gebührenerhöhung auf bis zu 160 Euro war eine bewusste Entscheidung der Mehrheit des Gemeinderats.
Es hätten auch niedrigere Gebühren unter 120 Euro beschlossen werden können.
Unabhängig von der jetzigen Gebührenhöhe, wurden vor der Prüfung ebenfalls falsche Daten an die Kanzlei geliefert (Nutzungstage der Aussegnungshalle).
Die Gebührenerhöhungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Prüfung durch die Kommunalaufsicht.
Eine Senkung der Vorsorgereserve wurde durch die Kommunalaufsicht nicht vorgegeben.
Zum Thema Äquivalenzprinzip besteht die Möglichkeit, dass beim Leser der Eindruck entstehen könnte, dass die Hinweise der Kommunalaufsicht und der Rechtsanwaltskanzlei gleichermaßen umsetzbar wären.
Richtig ist, dass das Thema vor der Sitzung mit der Kommunalaufsicht und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband nochmals geklärt wurde und die Hinweise dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung vor der Sitzung schriftlich zugeleitet wurden. Nur die Hinweise der Kommunalaufsicht sind zu beachten.
B) TOP 5 Kindergarten Ilmmünster – Kalkulation Kindergartengebühren
Die Darstellung „Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit, vom Freistaat Bayern das Bayrische Krippengeld von max. 100 €/Monat zu beantragen, wodurch sie von den Kindergartengebühren quasi befreit sind“ ist meines Erachtens irreführend.
Für Kinder unter drei Jahren gilt eine monatliche Gebühr zwischen 207 € und 382 € somit bleiben nach Abzug von 100 € Krippengeld zwischen 107 € und 282 € monatliche Belastung.
Ergebnis:
Die vorliegende Änderungsantrag wurde in Gänze von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern der CSU, FWG und SPD abgelehnt.
Hinweis:
Die Ausführungen zur Friedhofsgebührensatzung wurden meinerseits an den Pfarrer der Gemeinde Ilmmünster und an den Pfarrgemeinderat der Gemeinde Ilmmünster aus Gründen der Transparenz weitergeleitet.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats