Entwässerung - Bebauungsplan Nr. 27 “Riedermühle”

Ilmmünster, 20.04.2022
Nr. 20-26 / 031 – Anfrage Bebauungsplan Nr. 27 „Riedermühle“ Frühzeitige Auslegung vom 17.03.2022 bis 20.04.2022

Abwasserentsorgung
In der Begründung zur Planfassung vom 08.03.2022 wird aufgeführt, dass die häuslichen Abwässer über einen Freispiegelkanal gesammelt werden. In der Riedermühler Straße erfolgt der Anschluss an die Mischwasserkanalisation. Dieses leitet das Abwasser bis zur Kläranlage Pfaffenhofen ab.

  1. Ist eine ausreichende Aufnahmefähigkeit der Kläranlage Pfaffenhofen für das neue Baugebiet sichergestellt?

  2. Ist eine ausreichende Aufnahmefähigkeit der gemeindlichen Mischwasserkanalisation für das neue Baugebiet sichergestellt?

  3. Wie wirkt das Neubaugebiet „Riedermühle“ und das Neubaugebiet „Rieder Feld“ auf die Rückhalteeinrichtung in der Hettenshausener Straße?

  4. Bereits jetzt wird berichtet, dass die Rückhalteeinrichtung des Mischwasserkanals bei Starkregenereignissen überläuft.

  5. Ist es zutreffend, dass der Überlauf der Rückhalteeinrichtung direkt in den Mühlbach einfließt?

Umgang mit Niederschlagswasser
In der Begründung zur Planfassung wird aufgeführt, dass ein Regenwasserkanal hergestellt, der anschließend die vorhandene Straße quert und zusammen mit der bestehenden Straßenentwässerung in die Ilm eingeleitet wird.

Durch Zisternen soll ein gedrosselter Ablauf ermöglicht werden. Eine fachlich geeignete Möglichkeit der Rückhaltung für die Straßenentwässerung ist noch in Prüfung.

  1. Kann zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass für die An- bzw. Unterlieger keine erhöhte Hochwassergefahr durch das Baugebiet ausgeht?

  2. Wie wirkt sich die Einleitung des Regenwassers in die Ilm in Höhe der Roßschwemme aus?

  3. Liegen Berechnungen für 20jährige und 100jährige Starkregen- und Hochwasserereignisse für die Gemeinde vor, die die beiden neuen Baugebiete gleichermaßen berücksichtigen?

  4. Welche erhöhten Überschwemmungsprobleme sind aufgrund beider Baugebiete für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die öffentlichen Liegenschaften östlich der Roßschwemme zu erwarten? Welche Wassermengen münden aus den Neubaugebieten, den westlichen Hängen am Ilmrieder Kirchweg sowie das Wasser aus dem Dummeltshausener Bach, der auch das wild abfließende Wasser aus den Bereichen rund um Dummeltshausen aufnimmt, zur Roßschwemme?

Wie bereits mitgeteilt, ist meines Erachtens eine Verschärfung der Abflusssituation und somit eine Gefährdung der Unterlieger gegeben.

Nachfolgende Ergänzung wurde am 15.08.2022 eingestellt:

Ergebnis:
Ich verfolge meine Fragestellungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht mehr, da die Fragestellungen dann erst zweifelsfrei beantwortet werden können, wenn insbesondere die Entwässerungskonzepte für beide Baugebiete mit nachvollziehbaren Berechnungen vorliegen.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass das Wasserwirtschaftsamt empfohlen hat, dass die Schutzmaßnahmen in Bezug auf oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser im Baugebiet Riedermühle auf ein 100-jähriges Hochwasser ausgelegt werden sollen.
Dies wurde von den in der Sitzung am 02.08.2022 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern der CSU, FWG und SPD abgeleht.

Wenn beide Entwässerungskonzepte vorliegen, werde ich erneut an die Gemeinde herantreten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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