Anfragen in Niederschrift transparent machen!

Ilmmünster, 05.04.2022
Nr. 20-26 / 030:
Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 – TOP 8 – Anfragen


Anfrage 1 – Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats
Warum werden Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats nicht in der jeweiligen Niederschrift transparent aufgeführt?
Die Bürgerinnen und Bürger werden derzeit in diesem Rahmen nicht umfassend informiert.

Ergebnis nach Diskussion im Gemeinderatsgremium:
Die Niederschrift in der jetzigen Form wird als ausreichend erachtet. Wenn Bürgerinnen und Bürger mehr Informationen wollen, haben sie die Möglichikeit an den Gemeinderatssitzungen teilzunehmen.

Anmerkung:
Im Rahmen der Diskussion brachte ich zum Ausdruck, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden sollten, welche Informationen sie als ausreichend ansehen, oder nicht. Alle Bürgerinnen und Bürger können ohnehin nicht an den Sitzungen teilnehmen, da der Sitzungsaal dafür zu kelin wäre. Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens unumgänglich die Bürerinnen und Büger über Inhalte der Anfragen im Rahmen der jeweiligen Niederschriften zu informieren.


Anfrage 2 – Tagesordnungspunkt TOP 8 der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022:
a)
Ist der Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks und Antragsteller ein Gemeinderatsmitglied?
Wenn ja, hätte eine Enthaltung des Gemeinderatsmitglieds im Rahmen der Abstimmung zur nötigen Transparenz, auch gegenüber den Gemeinderatsmitgliedern beigetragen.

b) Warum wurde der Punkt Baumfällung als wichtiger Beratungsgegenstand nicht in der öffentlichen Tagesordnung als eigener Punkt aufgenommen?

Ergebnis:
Seitens der Verwaltung bzw. des ersten Bürgermeisters wurde hierzu nicht eindeutig Stellung genommen.

Hinweis:

Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung

”… Ein Mitglied des Gemeinderats ist nach Artikel 49 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern von Beratung und Abstimmung über einen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen, wenn der Beschluss ihm selbst … einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. … “

Mitteilungspflicht

Jedes Mitglied des Gemeinderats hat die Obliegenheitspflicht …, Tatsachen und Umstände rechtzeitig vor der Beratung eines Tagesordnungspunkts dem Gremium mitzuteilen, die auf seinen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung hindeuten könnten. Werden Anhaltspunkte dieser Art erst während der Beratung erkennbar, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. …”

siehe hierzu auch:
Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern - Grundwissen für Mandatsträger; Herausgeber: Dr. Jürgen Busse und Dr. Johann Keller ; 5. überarbeitete Auflage 2020; Seiten 48 und 52.

Anfrage 3 – Sitzungstermine von Ausschusssitzungen im Sitzungskalender eintragen

Bürgerinnen und Bürger haben nachgefragt, inwieweit auch die Sitzungstermine von Ausschusssitzungen in den Terminkalender eingetragen werden. Ich teilte mit, dass die Gemeindeverwaltung den digitalen Sitzungskalender dahingehend pflegt und derzeit keine Ausschusssitzungen geplant sind.

Ergebnis:
Der digitale Sitzungskalender ist gepflegt. Es werden auch alle Ausschusssitzungen im digitalen Sitzungskalender aufgeführt.


Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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Transparenz überklebt !! Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022