Belastungen durch Hochbehälter und anteilige Erweiterung Kläranlage darlegen.
Ilmmünster, 05.02.2023
Nr. 20-26 / 061
Prüfauftrag – Mögliche zu erwartende Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Umlegung der Kosten des neuen Hochbehälters als auch in Bezug auf die Umlegung der Kosten für die anteilige Beteiligung an der Erweiterung der Kläranlage Pfaffenhofen.
Es wird beantragt, dass zeitnah verschiedene Modellrechnungen in Bezug auf die Hochbehälter und die Erweiterung der Kläranlage durchgeführt werden, die erkennen lassen, welche Kosten auf die Bürger*innen und Bürger zukommen werden.
Folgende Punkte sollen hierbei berücksichtigt werden.
Basis hierfür sind die derzeitigen Kostenschätzungen für die Hochbehälter und die Kosten für die Erweiterung der Kläranlage Pfaffenhofen
Mögliche Einmalzahlungen sprich Verbesserungsbeiträge. Auf welcher Basis werden diese möglicherweise für die Haushalte angesetzt?
Verbesserungsbeiträge werden in der Regel nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt.
Gibt es Spielräume für eine mögliche gerechtere Systematik?
Wenn ja, sollen diese aufgezeigt und in den Modellrechnungen berücksichtigt werden.
Alternativberechnungen die Vor- und Nachteile der Verbesserungsbeiträge in Bezug auf die kalkulatorische Verzinsung der Kosten aufzeigen.
Welche möglichen Gebührenerhöhungen ergeben sich für die Trink- und Abwasserpreise auf den Kubikmeter?
Hinweis darauf, dass nach Inbetriebnahme wohl durch die Drucksteigerung des derzeit vorhandenen Wasserdrucks von 0,75 bar an exponierten Höhenlagen es erst bei einer Druckerhöhung von 2,3 bar zu einem ausreichenden Wasserdruck führe. Dadurch erhalten tiefer gelegene Leitungen physikalisch eine stärkere Druckerhöhung, so dass es dort vermehrt zu Wasserrohrbrüchen kommen wird.
Daher wird der Druck im Gesamtsystem nur langsam erhöht werden.
(Siehe Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 18.07.2022; VG-Mitteilungen September 2022; Seite 38)
Begründung
Aufgrund der vorliegenden Daten ist es meines Erachtens möglich, dass zeitnah Modellrechnungen veröffentlicht werden, um dem Bürgerinnen und Bürgern einen gewissen Rahmen aufzuzeigen, in dem sich die Kosten und mögliche Kostenverteilungen bewegen können. So können die Bürgerinnen und Bürger in etwa einschätzen, welche Kosten auf sie zukommen, unabhängig davon, wie letztlich der Hochbehälter tatsächlich gebaut wird.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger, die mit mir in Kontakt zu diesem Thema waren, wird dies seit geraumer Zeit dringend erbeten.
Mit Blick auf mögliche Verbesserungsbeiträge wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass eine Umlegung der Kosten auf Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen nicht gerecht ist, da sich diese Berechnung nicht am individuellen Wasserverbrauch orientiert. Eine Person mit großem Anwesen und wenig Wasserverbrauch würde so unverhältnismäßig mehr zahlen als eine Person in einem kleinen Anwesen mit hohem Wasserverbrauch.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Stand der Dinge - Eintragung vom 07.03.2023:
Seitens der Verwaltung wurde am 2. März eine Nachfrage in Bezug auf meine E-Mail vom 6. Februar 2023 gestellt. Mit E-Mail vom 6. Februar habe ich der Verwaltung die „Prüfaufträge“ zugeleitet und mitgeteilt, dass diese nicht für die Februarsitzung gedacht waren. Intention war, dass diese Anträge in der Sitzung am 07.03.2023 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Durch die vorgenommene Plausibilitätsprüfung am 2. März besteht mit Blick auf das ebenfalls von der Verwaltung angesprochene Form- und Fristbedürfnis die Möglichkeit der Behandlung in der Aprilsitzung.
Es ist richtig, dass Prüfaufträge nur der Gemeinderat als Gesamtgremium beauftragen kann. Vor diesem Hintergrund habe ich die Prüfung beantragt, ebenso wie zum Beispiel im Juni 2021 in Bezug auf die Beschaffung eines neuen HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Ilmmünster gestellt wurde, der dann zur Abstimmung im Gemeinderat gebracht wurde.
Das Thema Selbstbindung der Verwaltung könnte hier ggf. Basis für eine Diskussion sein, die ich vor dem Hintergrund, dass die Prüfaufträge bzw. Anträge zur Prüfung in der der morgigen Sitzung ohnehin nicht Behandlung finden, da von der Verwaltung für mich hilfreiche Anfrage auf Plausibilität am 2. März gestellt wurde, nicht anstrebe.
Ich komme somit der Bitte der Verwaltung nach und werde konkret abstimmbare Beschlussvorschläge ausformulieren, die seitens der Verwaltung nachvollzogen werden können.
Letztlich geht es und doch um Transparenz in der Sache. Das ist gemeinsamer Auftrag des öffentlichen Dienstes, also unserer Gemeindeverwaltung und für mich als Gemeinderatsmitglied, für Sie als Bürgerinnen und Bürger.