Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021
Ilmmünster, 28.09.2021
Nr. 20-26 / 011
Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021
In der veröffentlichten Niederschrift (VG-Mitteilungen 9/2021, Seite 16) wurde vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat folgendes aufgeführt:
„… Ein Gemeinderat äußert Bedenken hinsichtlich des geplanten Entwässerungskonzepts und merkt an, dass die Berechnungen zur Niederschlagswassermenge auf 30-jährige Starkregenereignisse anstelle 5- bis 10-jährige Starkregenereignisse ausgelegt werden soll. Zudem scheint ihm die Engstelle an der Schäfflerstraße problematisch. …“
Richtig ist:
”… Ein Gemeinderat äußert Bedenken hinsichtlich des geplanten Entwässerungskonzepts und hat auf die Arbeitshilfe “Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung - Eine pragmatische Anleitung für Kommunen und deren Planer” - Stand August 2019 - herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verwiesen. In der Arbeitshilfe ist eine Tabelle abgebildet, die beispielsweise erst mit Hochwasserereignissen ab 30 Jahren beginnt.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines dreißigjährigen Hochwasserereignisses wird mit Blick auf einen Zeitraum von 50 Jahren mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 85 Prozent als sehr hoch eingeschätzt. Die Zisternen sind derzeit auf 5-jährige Starkregenereignisse ausgelegt. Zudem scheint ihm die Engstelle an der Schäfflerstraße problematisch, wo der geplante Regenwasserkanal in das bestehende Kanalsystem angeschlossen werden soll. …”
Begründung:
Bei dem zitierten Gemeinderatsmitglied handelt es sich um mich.
Ich habe nicht - wie in der veröffentlichten Niederschrift (VG-Mitteilungen 9/2021, Seite 16) angemerkt - dass die Berechnungen auf 30-jährige Starkregenereignisse ausgelegt werden sollen.
Hinweis:
Um Überflutungen zu vermeiden empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, als zuständige Fachbehörde mit Schreiben vom 13.09.2021 eine Dimensionierung auf ein 100-jähriges Niederschlagsereignis . „… Um Überflutungen durch wild abfließendes Wasser zu verhindern sollen im Westen und Süden Abfangmulden mit einer Dimensionierung auf ein 100-jähriges Hochwasser angeordnet werden. …“
Dies muss Richtschnur für das weitere Handeln des Gemeinderats sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gemeinderat die Berücksichtigung dieser Empfehlung bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.07.2021 einstimmig beschlossen hat.
Der Gemeinderat hat die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts zum Bebauungsplan zur Kenntnis genommen.
Die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts setzt die Beachtung der Empfehlung voraus.
(siehe VG-Mitteilungen 8/2021, Seite 44, Punkt 4 und 5 sowie zu Punkt 4 und 5).
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats