Starkregen - Baugebiet Rieder Feld
Ilmmünster, 09.10.2021
Nr. 20-26 / 012:
Anfragen zum Baugebiet Rieder Feld
Entwässerungskonzept
Im Rahmen der Beantwortung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 26 „Rieder Feld“ wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2021 durch Beschluss des Gemeinderats auf die Inhalte der den Verfahrensunterlagen beigefügten Gutachten und insbesondere mehrfach auf das Entwässerungskonzept verwiesen.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 wurde dargelegt, dass ein Entwässerungskonzept im Entwurf vorhanden ist und vorliegt.
Fragen:
Wann wird der Öffentlichkeit bzw. den Bürgerinnen und Bürgern das im Entwurf vorliegende Entwässerungskonzept vor- bzw. ausgelegt?
Wann wird dem Gemeinderat das final ausgearbeitete Entwässerungskonzept zur Abstimmung vorgelegt?
Gefährdungsanalysen – Niederschlagsereignisse
Das geplante Baugebiet befindet sich in einer Hanglage. Bei Starkregen ist mit „wild abfließendem Wasser“ zu rechnen.
Fragen:
Wurden bzw. werden Gefährdungsanalysen mit 2D- und 3D-Simulationsverfahren für häufige, mittlere und seltene Niederschlagsereignisse durchgeführt, und sind diese im Rahmen des Entwässerungskonzepts abgebildet?
Wurden hierzu beispielsweise auch 100-jährige Niederschlagsereignisse in die Simulationen miteinbezogen?
Wild abfließendes Wasser
Seitens des Wasserwirtschaftsamts wurde folgendes empfohlen:
“Auf Grund der Topografie (Hanglage) ist mit wild abfließenden Wasser zu rechnen. Um Überflutungen durch wild abfließendes Wasser zu verhindern, sollen im Westen und Süden Abfangmulden angeordnet werden. Wir empfehlen, diese auf ein 100 - jähriges Niederschlagsereignis zu dimensionieren. Diesbezüglich sei auch auf den § 37 WHG verwiesen, wonach der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil Dritter verändert werden darf.” (siehe VG-Mitteilungen 9/2021, Seite 44)
Fragen:
Was ist unter Abfangmulden zu verstehen?
Wie und über welchen Weg fließt das Wasser aus den Abfangmulden ab?
Verantwortung bei Starkregenereignissen durch wild abfließendes Wasser
Frage:
Welche Haftungsfragen können sich ggf. für die Gemeinde sowie für die zukünftigen Grundstückseigentümer ergeben?
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats