Kommunales Sturzflut Risikomanagement für Ilmmünster

Es wird begrüßt, dass seitens der Verwaltung das Thema auch für Ilmmünster in der Gemeinderatssitzung am 02.07.2024 aufgegriffen wird.

Themen wie Flächenentsiegelung, Ableitung von Regenwasser in Zisternen, Versickerung auf dem eigenen Grundstück und nicht direkt in die Mischwasserkanalisation können wichtige Bausteine sein, zum Beispiel das bestehende Kanalnetz zu entlasten.

Insbesondere mit Blick auf die Raiffeisenstaße, aber auch auf die Anlieger in Hanglagen und am Ortsrand sind bei Starkregen über wild abfließendes Wasser von angrenzenden Äckern und Wiesen betroffen.

Allgemein ist es wichtig die Bürgerinnen und Bürger umfassend und transparent in den Prozess miteinzubeziehen. Beispielhaft sei hier die Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster erwähnt.

Erste Anmerkungen:

Gemeinderatssitzung vom 04.06.2024

TOP 7 Bebauungsplan Nr. 3 "Haselberg" - 5. Änderung

Hinweise des Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt v. 21 .08.2023 zum Thema Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser.

Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Bedingt durch die oben beschriebene Hanglage könnte bei Starkregen und/oder Schneeschmelze ein Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Einzugsgebiet möglich sein. Dies sollte bei der Erschließungsplanung berücksichtigt werden. Der Oberflächenwasserabfluss darf zudem nicht zuungunsten umliegender Grundstück verlagert oder beschleunigt abgeführt werden. (siehe S 37 WHG)

Ich wollte aufgenommen haben, dass auch Nr. 3 der Anregungen den Bebauungsplan übernommen wird.
Dies wollte die Mehrheit der anwesenden Gemeideratsmitgleider in der Sizung am 04.06.2024 nicht.

Beschluss: Dem Änderungsantrag zum folgenden Beschluss wird zugestimmt.
Mehrheitlich beschlossen Ja 1 (Antrag Ziegler) Nein 12


Antrag Nr. 20-26 / 065 – Entwässerung (Abwasser und Niederschlagswasser) der Neubaugebiete „Rieder Feld „und „Riedermühle“ vom 28.03.2023

Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer geeigneten externen unabhängigen sachverständigen Stelle, unter Einhaltung der Vergaberichtlinien, Berechnungen in Auftrag zu geben, wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, und ob das bestehende Kanal- bzw. Mischwasserkanalsystem noch ausreichend dimensioniert ist, in Bezug auf die Abwasserentsorgung der beiden Baugebiete.

Die Berechnungen sollen 20jährige und 100jährige Starkregen- und Hochwasserereignisse gleichermaßen berücksichtigen

Beschluss: Der Antrag (siehe Rubrik Anträge) wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgelehnt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Arbeitshilfe Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verwiesen. Auf die Arbeitshilfen wurde der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung vor geraumer Zeit hingewiesen.

Es bleibt zu hoffen, dass künftig dieses Thema im Gemeinderat und der Verwaltung sensiblier behandelt wird und im Sinne der Bügerinnen und Bürger wirksame Schutzmaßnahmen beschlossen und auch zeitnah realisiert werden.


Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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