Hochbehälter und Windkraft Intransparenz aktuell ein Dauerthema
Thema Windkraft:
Dem Landratsamt Pfaffenhofen liegt ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für drei Windräder in Ilmmünster vor.
Als Gemeinderatsmitglied wurde ich hierüber durch Herrn Dr. Simek in Kenntnis gesetzt, der im Rahmen einer Anfrage seitens des Landratsamts hierüber informiert wurde. Eine Information seitens des Bürgermeisters an die Gemeinderatsmitglieder und an Sie als betroffene Bürgerinnen und Bürger, steht aus.
Aktuell läuft die Flächenplanung bzw. die Fortschreibung des Regionalplanes – Planungsverband Region Ingolstadt (10) in Bezug auf die Situierung von Windkrafträdern. Ilmünster ist hier Verbandsmitglied. Die nächste Verbandsversammlung findet am 26. Juli 2026 statt.
Eine Information seitens unseres 1. Bürgermeisters Georg Ott an die Gemeinderatsmitglieder und an Sie als betroffene Bürgerinnen und Bürger, wie hier die Gemeindeinteressen vertreten werden sollen, steht aus.
Herr Dr. Simek hat Fragen zum Thema gestellt. Es gilt diese öffentlich im Rahmen einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu behandeln.
Thema Hochbehälter:
In der Gemeinderatssitzung vom 02. Juli habe ich erbeten TOP 2 der Niederschrift vom 4. Juni nochmals zu besprechen und neu zu formulieren. Dies wurde ebenso wie nachfolgender Änderungsantrag von Bürgermeister Georg Ott und der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Vor diesem Hintergrund plane ich die Kommunalaufsicht eintzuschalten um die notwendige Transparenz, Klarheit und Wahrheit von Niederschriften für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen.
Deutlich ist, dass die Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes nicht vorangetrieben wird und ebenso die Einsicht in Planungsunterlagen aktuell weiter verwehrt werden soll. Transparenz sieht anders aus.
Hinweis:
In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024 hat das eingebundene Planungsbüro darauf aufmerksam gemacht, mit dem Wort „Planungsfehler“ nicht in Verbindung gebracht zu werden.
Erläuterungen und Berechnungen eines Bürgers und einer Gemeinderätin zur Gesamtheit der allgemeinen Planungen, liegen transparent vor und werfen Fragen auf. Die es zu prüfen gilt.
Aktuell kann eine lückenlose Aufklärung, die dringend geboten ist, nicht erfolgen, da wichtige Unterlagen nicht zur Einsicht freigegeben werden. Somit kann der Sachverhalt aktuell nicht dahingehend geklärt werden, ob tatsächlich mögliche Planungsfehler vorliegen können.
Somit ist weiterhin nicht zweifelsfrei geklärt, ob und welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile Anwendung – finden kann.
Der Hochbehälter wird in Gänze mit dem Geld und den Ersparnissen der Bürgerinnen und Bürger finanziert. Warum dürfen Bürgerinnen und Bürger die Planungsunterlagen nicht einsehen?
Unter der Rubrik Anträge sind dementsprechende Anträge gestellt.
Viele Grüße und beste Gesundheit
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats Ilmmünster