Intransparenz mit Blick auf Hochbehälter und Windkraft
Nachfolgende Schreiben gehen an den ersten Bürgermeister Georg Ott.
Nr. 20-26 / 089 - E-Mail an die Fraktionssprecher v. 04.06.2024 (Info des WZV) und Schreiben des Ing.büro vom 08.05.2024
Hinweis: Die angeforderten Unterlagen wurden durch Herrn Bürgermeister Ott am Freitag, den 28. Juni 2024 nun doch zugeleitet.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die im Betreff genannte E-Mail sowie ein Schreiben des Ing.büro v. 08.05.2024 wurde an die Fraktionssprecher zugeleitet. Ich habe gebeten, mir diese Unterlagen ebenfalls im Nachgang zukommen zu lassen, da fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedern ebenfalls diese Unterlagen zuzuleiten sind, damit der gleiche Informationsstand hergestellt werden kann. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Weiterleitung oder Herausgabe an mich durch Dich als ersten Bürgermeister untersagt wurde.
Als fraktionsloses Mitglied des Gemeinderats sehe ich dadurch meine Rechte verletzt. Werden zum Beispiel im Vorfeld der Sitzung weitere Unterlagen mit der Tagesordnung verschickt sind grundsätzlich alle GRM gleich zu behandeln. Zulässig ist, dass Unterlagen nur den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt werden. Fraktionslose GRM müssen aber die gleichen Unterlagen erhalten wie die Fraktionsvorsitzenden. (siehe auch Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, 5. Auflage; Seiten 35-36) Dies ist in diesem Fall nicht geschehen. Vielmehr wird die Weiterleitung durch Dich als Bürgermeister untersagt.
Ich fordere Dich hiermit erneut auf, mir alle Unterlagen, die an die Fraktionssprecher zugeleitet wurden, umgehend zuzuleiten, bzw. mir die rechtliche Grundlage zu benennen, warum Du die Herausgabe untersagst.
Ein Abdruck dieses Schreibens wird den Fraktionssprechern und der Kommunalaufsicht zugeleitet sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht, die dieses Schreiben auch weiterleiten dürfen.
Viele Grüße und beste Gesundheit
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Ilmmünster
Nr. 20-26 / 090 Intransparenz bei der Planung und Vergabe des Hochbehälters – Möglicher Verstoß gegen das allgemeine Auskunftsrecht
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
trotz mehrfacher Behandlung im Gemeinderat ist meines Erachtens der Sachverhalt zum Thema Hochbehälter und die Verhältnismäßigkeit der Bauweise und Ausschreibung nicht zweifelsfrei und transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geklärt. Der Umgang mit Herrn Dr. Wünsche, Bürger aus Ilmmünster und seinem Wunsch auf Offenlegung gewisser Unterlagen sowie die Behandlung des Dringlichkeitsantrags nährt erheblich den Anlass zur Vermutung möglicher Planungsfehler.
Ebenfalls gilt es zu prüfen, inwieweit immer eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der Unterlagen erfolgt ist. Seitens der Mehrheit des Gemeinderats wurden leider keine klärenden Schritte eingeleitet. Vielmehr wurde wie auch im Jahr 2022 (siehe Anlage zum Thema Gülle) die Einbindung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) abgelehnt.
Schreiben vom Ing.büro v. 08.05.2024
Wie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung dargelegt, ist die Art und Weise wie auf Herrn Dr. Wünsche, als Bürger von Ilmmünster zugegangen wurde in keiner Weise tolerierbar. Herr Dr. Wünsche bat meines Wissens um Einsicht bestimmter Auslegungsrechnungen. Diese konnten, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, Herrn Dr. Wünsche nicht sofort vorgelegt werden. Meines Wissens wurde vereinbart, dass diese vom Planungsbüro angefordert und dann Herrn Dr. Wünsche zur Verfügung gestellt werden. Im Ergebnis hat dann Herr Dr. Wünsche vom Ing.büro ein Schreiben, dass auch den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet wurde, nebst einer Rechnung von knapp 500 Euro erhalten. Die Auslegungsrechnungen, die ja in der Gemeinde vorliegen müssten hat er nicht erhalten. Dass Herr Dr. Wünsche als Bürger, der ein Anliegen vorbringt, derart behandelt wird und nicht einmal eine Entschuldigung in Bezug auf das Vorgehen gegenüber Herrn Wünsche erfolgte, ist ein mehr als bemerkenswerter Vorgang, der auch noch in der Gemeinderatssitzung fortgesetzt wurde.
Gemeinderatssitzung am 04.06.2024 – Dringlichkeitsantrag
Die Mehrheit des Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 04.06.2024 die Punkte 1 bis 4 des Dringlichkeitsantrags (siehe Anlage) mehrheitlich abgelehnt.
Mögliche Planungsfehler gegenüber dem Ing.büro anzuzeigen wurde dadurch ebenso unterbunden, wie eine mögliche zeitnahe Klärung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Somit ist weiterhin nicht zweifelsfrei geklärt, ob und in welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile – Anwendung finden kann. Mögliche Klage- und Haftungsrisiken bestehen somit weiterhin. Eine mögliche Schadensreduzierung wird erschwert und die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger Unterlagen zu Planung und Auftragsvergabe auf der Webseite der Gemeinde einsehen können, wird diesen durch die Mehrheit der Gemeinderäte verweigert. Transparentes demokratisches Handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sieht meines Erachtens anders aus.
Gemeinderatssitzung am 04.06.2024 – Thema Ausschreibung – richtige Postleitzahl
In der Gemeinderatssitzung wurde durch Dich im öffentlichen Teil mitgeteilt, dass bei der Ausschreibung zum Hochbehälter die richtige Postleitzahl verwendet wurde. Richtig ist, dass über die Veröffentlichung im Bauportal-Deutschland bei Ausführungsort 92717 Reuth bei Erbendorf, DE: Deutschland angegeben wurde und erst im Fließtext auf Ilmmünster und Hettenshausen verwiesen wurde (siehe Anlage).
Ich gehe davon aus, dass der Hinweis in Verbindung damit steht, dass in der Mai-Ausgabe der VG-Mitteilungen sowie auf der gemeindlichen Internetseite berichtet wurde, dass durch die privatrechtliche Ausschreibung Nachverhandlungen bei der Auftragsvergabe möglich waren und sich eine Einsparung von rund 200.000 Euro netto ergeben hat.
Wichtig im Sinne der Wahrheit und Klarheit ist, den Bürgerinnen und Bürgern eine Gesamtschau über die Entwicklung der Preisbildung zu geben und wie sich die tatsächliche Auftragssumme gegenüber dem bepreisten Leistungsverzeichnis verhält. Darüber hinaus sind die Kosten für die Ingenieursleistungen und die operativen Kosten des gemeinsamen Kommunalunternehmens einzeln zu benennen sowie weitere Kosten die im Zusammenhang mit dem Infrastrukturprojekt auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden. Die Kosten sind jeweils netto und brutto darzulegen. Ein dementsprechender Antrag liegt vor.
Ein Bürgermeister hat die Möglichkeit und meines Erachtens auch die Pflicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zur Klärung der Sachverhalte beizutragen. Leider ist das Gegenteil der Fall, da aktuell durch die Zurückhaltung von Unterlagen und die Vermeidung der Einbindung des BKPV die Klärung des Sachverhalts erheblich erschwert wird.
Ich fordere Dich hiermit auf im Sinne des Dringlichkeitsantrags die Dinge voranzutreiben und insbesondere den Bayerischen Prüfungsverband mit analytischen Vergleichsberechnungen in Absprache mit Herrn Dr. Wünsche zeitnah zu beauftragen.
Es gilt, finanzielle Schäden für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger als Beitrags- und Gebührenzahler abzuwenden und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.
Es gilt weiter einen demokratischen und transparenten Umgang mit und für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Ein Abdruck dieses Schreibens wird dem ersten Bürgermeister von Hettenshausen sowie den Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen, der Kommunalaufsicht, den Firmen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht, die dieses Schreiben auch nebst Anlagen weiterleiten dürfen.
Viele Grüße und beste Gesundheit
Norbert Ziegler, Mitglied des Gemeinderats Ilmmünster
Anlage Thema „Gülle“
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 04.06.2024 wurde wieder Bezug genommen auf mein im Jahr 2022 versuchtes Einwirken, die Baumaßnahmen erheblich kostengünstiger zu gestalten. Dies wurde seinerzeit mit der Behauptung abgelehnt, dass die vorgelegten Alternativen und Kostenangebote allgemein gesprochen allenfalls zur Bevorratung von Gülle Verwendung finden könnten.
Da die Thematik nun erneut aufgegriffen und in der Presse veröffentlicht wurde, informiere ich die beiden Firmen dementsprechend und sende den Firmen eine Kopie dieses Schreibens zu.
Richtig ist, dass die Angebote der beiden Firmen sehr wohl für Trinkwasser geeignet gewesen wären. Beide Firmen haben diesbezüglich Referenzen.
In diesem Zusammenhang wird an den Dringlichkeitsantrag vom 08.11.2022 und die beantrage Einbindung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in ähnlicher Angelegenheit erinnert, der seinerzeit von der Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte ebenfalls abgelehnt wurde. Seinerzeit wurden mir als Gemeinderatsmitglied seitens der Verwaltung ebenfalls keine umfassenden und weitreichenden Vergleichsvarianten zwischen Edelstahl- und Stahlbetonbauweise vorgelegt. Eine Hybridlösung wurde ebenfalls nicht in Erwägung gezogen.
Vor diesem Hintergrund wurde damals die Kommunalaufsicht eingeschalten. Mit Schreiben vom April 2023 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass die Voraussetzung für eine dynamische Kostenvergleichsrechnung wäre, dass für beide Varianten Vorplanungen mit Kostenschätzungen bzw. Entwürfe mit Kostenberechnungen vorliegen müssten. Seinerzeit lag wohl nur eine Entwurfsplanung für die Variante „Edelstahltanks in einer Metallhalle“ vor: Der BKPV konnte daher kein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der beiden Varianten (Edelstahl- und Stahlbetonbauweise untererdig) erstellen. Seitens der Bürgermeister der beiden Gemeinden wurde dies nicht weiter verfolgt.
Vielmehr wurde seinerzeit ohne Rücksprache mit den Firmen eine Stellungnahme des Ing.Büro vom 5.12.2022 in den VG-Mitteilungen vom Januar 2023 unter Nennung der Firmennamen und den Angebotspreisen veröffentlicht.
Bei einer seinerzeitigen umfassenden sorgfältigen Prüfung und Einbindung des BKPV wären ggf. auch mögliche Planungsfehler mit Blick auf die Dimensionierung der Hochbehälter sichtbar geworden. Auf mein Schreiben vom 07.11.2022 – das auch der Kommunalaufsicht vorliegt – wird verwiesen.
Nr. 20-26 / 091 Intransparentes Vorgehen – Schreiben von Herrn Dr. Simek zum Thema „Transparenz bei der Windkraftplanung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Betreff dargelegte Schreiben wurden mir von Herrn Dr. Simek, Bürger von Ilmmünster zugeleitet.
Bemerkenswert ist, dass das erste Schreiben von Herrn Dr. Simek per E-Mail am 22.03.2024 zugeleitet wurde, verbunden mit der Bitte das Schreiben ebenfalls an alle Gemeinderäte zu senden.
Das zweite Schreiben von Herrn Simek, vom 26.04.2024 wurde direkt an die Gemeinderäte gerichtet, ebenfalls verbunden mit der Bitte das Schreiben an die Gemeinderäte weiterzuleiten.
Im Ergebnis ist eine direkte Weiterleitung an die Gemeinderäte bzw. an mich bis heute nicht erfolgt.
Eine Aushändigung der Schreiben an die Gemeinderäte ist meines Wissens nicht erfolgt. In Bezug auf meine Person ist eine bloße Einsichtnahme angeboten worden.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Schreiben direkt über Herrn Simek zuleiten lassen.
Hervorzuheben ist, und das wiegt schwer, dass eine Information durch Dich in Deiner Funktion als Bürgermeister an die Gemeinderäte bis Anfang Juni zurückgehalten wurde, also mit Blick auf das erste Schreiben über zwei Monate.
Der Vorgang, dass Schreiben und Informationen an Gemeinderäte, durch Dich als Bürgermeister solange zurückgehalten werden, ist ein mehr als bemerkenswerter nicht tolerierbarer Vorgang und nicht hinnehmbar. Das Vorgehen weist zudem Parallelen auf in Bezug auf die E-Mail an die Fraktionssprecher v. 04.06.2024 (Info des WZV) und Schreiben von Ing.büro Kienlein v. 08.05.2024, dass mir bis dato ebenfalls zugeleitet wurde.
Transparentes Handeln, insbesondere im Sinne der Bürgerinnen und Bürgern sieht anders aus.
Ein Abdruck dieses Schreibens wird den Fraktionssprechern und der Kommunalaufsicht zugeleitet sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht, die dieses Schreiben auch weiterleiten dürfen.
Viele Grüße und beste Gesundheit
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats Ilmmünster