Grundsätzliche Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Pfaffenhofen (KEI)
Vorbemerkung:
Erneuerbare Energien stellen einen wertvollen Bereich zur möglichen Deckung des Energieverbrauchs dar. Es gilt allerdings in diesem Rahmen Effizienz und mögliche Erträge in Verbindung mit den Herstellungskosten und damit verbundenen energiereichen Rohstoffeinsatz zu analysieren.. Vor allem ist eine verträgliche und sinnvolle Situierung - zum Beispiel von Windkraftstandorten - zu gewährleisten. Es ist in keiner Weise für mich nachvollziehbar, dass mögliche Standorte von Windkrafträdern größtenteils in Waldgrundstücken geplant werden. Vor diesem Hintergrund wird die Zerstörung wertvoller Waldflächen in Kauf genommen.
Für den 18. März 2024 ist eine gemeinsame Sitzung der Gemeinderatsgremien aus Hettenshausen und Ilmmünster geplant.
Als Tagesordnungspunkt wird die “Grundsätzliche Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur des Landkreises Pfaffenhofen (KEI)” behandelt. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen eines Bürgerentscheids eine Situierung von Windkraftflächen im Herrenraster Forst abgelehnt wurde, und ein Gemeinderatsvotum aus dieser Zeit vorliegt, sich über die Geltungsdauer des Bürgerentscheids gegen Windkraft auszusprechen, ist geplant nachfolgende Änderungsanträge einzubringen.
Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkt 2 zur Sitzung des Gemeinderats am 18.03.2024
Es wird nachfolgende Umformulierung bzw. Präzisierung des Tagesordnungspunkts beantragt:
TOP 2 neu
Information und erste Kenntnisnahme ohne Beschluss über die grundsätzliche Entwicklung und mögliche Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur des Landkreises Pfaffenhofen (KEI)
Falls eine Änderung des Tagesordnungspunktes nicht erfolgt und eine Abstimmung über die Zusammenarbeit erfolgt, wird erbeten, nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:
Beschlussvorschlag zu TOP 2
Der Gemeinderat stimmt der grundsätzlichen Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur zu. Hiervon ausgenommen ist eine Zusammenarbeit in Bezug auf Projekte die eine mögliche Situierung von Windkraftanlagen auf Ilmmünsterer Flur zum Ziel haben.
Begründung:
Das Potential zur Hebung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet Ilmmünster liegt insbesondere im Wind- und Sonnenbereich.
Die aktuell einzig ausgewiesene Fläche für mögliche Windkraftanlagen ist im Herrnraster Forst vorgesehen (KF 95). Wie allgemein bekannt wurde am 10.07.2016 ein Bürgerentscheid durchgeführt. Fast 60 Prozent der wahlbeteiligten Gemeindebürgerinnen und -bürger haben sich gegen Windräder auf dem Gemeindegebiet ausgesprochen. Im November 2017 brachte die Gemeindeverwaltung zum Ausdruck zukünftig keine Maßnahmen zum Bau von Windrädern zu ergreifen.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird wohl angestrebt, in Bezug auf erneuerbare Energien mit dem Kommunalunternehmen grundsätzlich zusammenzuarbeiten. Eine mögliche Situierung von Windkraftanlagen auf Ilmmünsterer Flur wurde hierbei nicht explizit ausgenommen.
Hier würde ein möglicher zweiter Schritt vor dem notwendigen ersten gemacht werden.
Es gilt das Votum der Bürgerinnen und Bürger von Ilmmünster, zudem sich der Gemeinderat seinerzeit bekannt hat, zu respektieren.
Ohne eine erneute Befragung kann keine Zustimmung zu einer Zusammenarbeit in Bezug auf Windkraft auf Ilmmünsterer Flur erfolgen, da sich seinerzeit mehrheitlich gegen eine Situierung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Ilmmünster ausgesprochen wurde.
Eine Zustimmung zur Zusammenarbeit in diesem Bereich würde dem Votum der Bürgerinnen und Bürger widersprechen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass keine Maßnahmen zum Bau von Windrädern auf dem Gemeindegebiet ergriffen werden.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats