Windkraft in Herrenrast - Bedenken gegenüber Teilflächennutzungsplan

Am 15. Dezember 2023 habe ich als Bürger von Ilmmünster meine Bedenken gegenüber dem Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Paunzhausen an Bürgermeister der GemeindePaunzhausen, wie nachfolgend aufgeführt, schriftlich eingereicht. Die Gemeindeverwaltung Paunzhausen hat mit Schreiben vom 12.01.2024 die Beschlussfassung des Gemeinderats der Gemeinde Paunzhausen zu meinen Einwendungen zugeleitet.

Auszüge aus der Beschlussfassung bzw. der Antwort sind direkt in kursiv bei meinen Einwendungen aufgeführt. Der Beschluss des Gemeinderats Paunthausen lautet: Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis. Mit der o.g. Abwägung wird ausreichend begründet und erläutert, warum den genannten Anregungen und Hinweisen nicht gefolgt wird und somit die Planung nicht geändert wird. Abstimmungsergebnis 8 : 3

Einwendungen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans
„Flächen für Windkraftenergieanlagen“ Gemeinde Paunzhausen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Daniel,
sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend aufgeführte Einwendungen werden vorgetragen.

Umweltbericht 1.2 – Seite 4 – Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung

Der Teilflächennutzungsplan trifft keine eindeutigen Aussagen darüber, ob die Möglichkeit des Rotor-Out- oder Rotor-In-Prinzips genutzt werden soll.
Antwort der Gemeindeverwaltung Paunzhausen::
”… Ein eigener Hinweis dazu ist nur erforderlich, wenn das Rotor-In-Prinzip definiert worden wäre. Aufgrund der Größe der KF A1 wäre zudem das Rotor-In-Prinzip schlichtweg nicht anwendbar. …”

Umweltbericht 4. 6.3 – Seite 18 – Beschriebene Windkraft-Konfiguration

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen eines Bürgerentscheids eine Situierung von Windkraftflächen im „Herrenraster Forst“ abgelehnt wurde, und ein Gemeinderatsvotum aus dieser Zeit vorliegt, sich über die Geltungsdauer des Bürgerentscheids gegen Windkraft auszusprechen, spreche ich mich als Bürger von Ilmmünster gegen eine dementsprechend aufgeführte Windkraft-Konfiguration aus, um dem Willen des Bürgerentscheids zu entsprechen.
Antwort der Gemeindeverwaltung Paunzhausen:
”… Die KF 95 auf dem Ilmmünsterer Gebiet ist rechtskräftig ausgewiesen worden. Ein Bürgerentscheid in Ilmmünster hat keinerlei Auswirkung oder Bedeutung für die ‘Planungskonzeption auf dem Gebiet der Gemeinde Paunzhausen. …”

Möglicher Eiswurf und Eisfall
Grundsätzlich können Windenergieanlagen im Winter Eis ansetzen, was zu Eiswurf oder Eisfall führen kann. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, dass zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass ein möglicher Eiswurf Ilmmünsterer Flur treffen kann.
Antwort der Gemeindeverwaltung Paunzhausen:
”…
Das Thema Eiswurfgefahr trat bisher nur bei älteren Windenergieanlagen bei entsprechender Wetterlage manchmal auf. Das Thema Eiswurf ist erst konkret gutachterlich im Genehmigungsverfahren zu ermitteln, wenn die genauen Standorte geplant werden. …”

Zerstörung des Naherholungsgebiets und Landschaftszerstörung – Waldflächen als CO2-Speicher.
Ich spreche mich im Sinne des Bürgerentscheids der Ilmmünsterer Bürger gegen eine Situierung von Windkraftanlagen im „Herrenraster Forst“ aus, da eine Situierung von Windkraftanlagen auf Paunzhausener Flur besagtes Naherholungsgebiet in Gänze zerstört. Durch notwendige Abstandsflächen und Sicherheitsbereiche ist eine intensive Landschaftszerstörung unabwendbar. Unabhängig davon sind Waldflächen sehr wichtig für den Klimaschutz in Bezug auf die Bindung von CO2. Eine effiziente Auslastung der geplanten Windräder scheint in Bezug auf die Situierung eher fraglich. Abschließend wird darauf verwiesen, dass die Kirche von Herrenrast unter Denkmalschutz steht.
Antwort der Gemeindeverwaltung Paunzhausen:
”… Diese genannten Annahmen einer gänzlichen Zerstörung sind fachlich nicht nachvollziehbar und nicht substanziell begründet. Dies auch, da von keinem beteiligten Träger öffentlicher Belange die Bedenken ebenso genannt und vorgebracht wurden. Das Waldgebiet auf Paunzhausener Seite ist weiterhin nicht als Erholungswald laut WFP eingestuft worden. Die eher punktuellen WKA-Standorte führen nicht zu einer signifikanten Waldzerstörung. Um die Ausbauziele für Windkraft erreichen zu können ist auch ein vertretbarer Beitrag des Denkmalschutzes als einer der betroffenen Fachbelange erforderlich. Deshalb Ausnahmefälle des Denkmalschutzes nur noch bei besonders landschaftsprägenden Denkmalen. Die genannte Kirche ist davon ausgenommen. …”

Per E-Mail nachrichtlich an:
Gemeinde Ilmmünster Bürgermeister Ott, Gemeinde Reichertshausen Bürgermeister Bertram-Pfister, Landratsamt Freising, Landratsamt Pfaffenhofen

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Ziegler
Ilmmünster

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