Rieder Feld - Bau des Regenwasserkanals ohne Wasserrechtliche Genehmigung. Transparenz ist gefragt!

Ergänzung vom 06.06.2023

Die wasserrechtliche Genehmigung wurde laut Auskunft des Landratsamts erteilt.

Der Antrag, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, Berechnungen in Auftrag zu geben, wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, und ob das bestehende Kanal- bzw. Mischwasserkanalsystem noch ausreichend dimensioniert ist, wurde am 2. Mai von der Mehreheit des Gemeiderats abgelehnt.

Ein umfassendes Risikomanagment sieht meines Erachtens solche Berechnungen vor.

Ergänzung vom 07.03.2022 (Sachstand: 09.02.2023)

Die Entwässerungskonzepte für die Baugebiete „Rieder Feld“ und „Riedermühle“ werden vom Ingenieurbüro einzeln betrachtet und ohne Zusammenhang berechnet.

Vor diesem Hintergrund habe ich einen Antrag gestellt, dass die beiden Baugebiete gemeinsam berechnet werden (siehe Anfragen und Anträge). Seitens der Verwaltung wurden bei meinem Antrag Formfehler moniert (siehe Anfragen und Anträge). Vor diesem Hintergrund wird der Prüfauftrag nicht am 07.03.2023 behandelt sondern frühestens in der Sitzung im April 2023.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann bisher nur das Baugebiet „Rieder Feld“ begutachtet werden, da zum Baugebiet „Riedermühle“ bisher keine Antragsunterlagen vorliegen.

Das Ingenieurbüro hat mit den Antragsunterlagen einen hydraulischen Nachweis der Kanalisation an den Einleitstellen und eine Berechnung der Hydraulischen Leistungsfähigkeit des Dummeltshausener Grabens eingereicht.

Aus diesem Nachweis ergibt sich, dass ein Abfluss in den bestehenden Verrohrungen abgeführt werden kann.

Ein eventueller Überstau aus dem Regenwasserkanal kann entweder in der Dummeltshausener Straße oder an der Einleitung in die Bestandsverrohrung erfolgen.

In beiden Fällen wird das Abwasser oberflächig im Straßenraum über die Riedermühler Straße zur Ilm abgeführt.

Ergänzung vom 08.01.2023 (Sachstand 30.12.2022):

Im Ergebnis wurde der Regenwasserkanal ohne vorliegende wasserrechtliche Erlaubnis gebaut.
Wenn die Bauausführung nicht den Anforderungen der notwendigen Erlaubnis entsprechen sollte, müsste die Bauausführung korrigiert bzw. angepasst werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage auf welcher Basis die Vergabe bzw. die Anschaffung der Rohre vollzogen wurde.

Ergänzung vom 03.12.2022
Anfang August wurde ergänzt, dass laut Auskunft der Gemeindeverwaltung (02.08.2022) wohl eine wasserrechtliche Genehmigung mit Entwässerungskonzept vorliegt. Ende August habe ich Dateien zum Entwässerungskonzept einsehen können. Auf Nachfrage, ob die Originale ebenfalls einsehbar sind, wurde mitgeteilt, dass diese bei den Behörden liegen. In der Novembersitzung teilte unser Bürgermeister auf erneute Anfrage mit, dass das Entwässerungskonzept noch nicht abgestimmt ist.

Ein Antrag zur Klärung (siehe Rubrik Anträge) wurde nicht auf die Tagesordnung für die Dezembersitzung aufgenommen, mit der Begründung, dass Anfragen ohnehin in der Sitzung gestellt werden können und meine Anträge (siehe Rubrik Anträge) zur Wasserrechtlichen Genehmigung in diesem Rahmen beantwortet werden können.
Grundsätzlich werden Anfragen nicht in den Niederschriften protokolliert, so dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Niederschrift so wohl nicht über den Stand der Dinge informiert werden.

Hinweis:
In anderen Gemeinden werden Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern und die damit verbundenen Antworten der Verwaltung in den Niederschriften abgebildet.

In den Niederschriften zu den Gemeinderatssitzungen der Gemeinde Ilmmünster wird dies nicht vollzogen.
Es erfolgt ein Hinweis darauf, dass Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats beantwortet wurden.

Transparenz ist notwendig.

Allgemeine Hinweise und frühere Beiträge zum Baugebiet Rieder Feld

Hinweise sind insbesondere unter der Rubrik “Aus den Sitzungen - Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022, 07. Dezember 2021
und 9. November 2021” nachzulesen.

Ich unterstütze die Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster.

Es gilt Gefährdungen und Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuhalten.

  • Satzungsbeschluss wurde im Dezember gefasst.
    Eine aktualisierte Begründung zum
    Bebauungsplan Nr. 26 „Rieder Feld“ in Ilmmünster liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschlusses vor und war bis zum 28.01.2022 unter Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar.
    Der Satzungsbeschluss wurde trotz aus meiner Sicht heraus unzureichender Unterlagen - in der Gemeinderatssitzung am 07.12.2021 zur Abstimmung gebracht. Die Dimensionierung der Zisternen ist ungenau beschrieben. Einem Änderungsantrag mit Bitte um Korrektur wurde nicht zugestimmt.

  • Aktuell ist die Beantwortung einer Anfrage offen (Stand 01.03.2022). Die Anfrage wurde Mitte Januar an die Verwaltung gestellt.
    Inhalt der Anfrage:
    In der Gemeinderatssitzung wurde durch das Planungsbüro auf die Frage ob auch Berechnungen auf Basis eines 100jährigen Hochwasserereignisses durchgeführt werden, mitgeteilt, dass für die Berechnungen zur Entwässerung ein 20jähriges Hochwasserereignis zugrunde gelegt wird. Seitens des Wasserwirtschaftsamts wurden bereits Ende Oktober Berechnungen angefordert, die auch ein 100jähriges Hochwasserereignis berücksichtigen sollen.

    War hierüber die Gemeindeverwaltung über das Planungsbüro informiert worden?

    Warum wurde dem Gemeinderat in der Novembersitzung nicht mitgeteilt, dass das Wasserwirtschaftsamt bereits Ende Oktober diese Anfrage gestellt hat?
    Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass zur Klärung des Sachverhalts eine Stellungnahme beim Bauamt angefordert wurde.

  • Entwässerungskonzept - 01.03.2022
    Ein finales Entwässerungskonzept ist bis dato (01.03.2022) nicht bekannt,
    obwohl im Laufe des letzten Jahres mehrfach auf das Entwässerungskonzept hingewiesen wurde.

    In der Gemeinderatssitzung im Dezember 2021 wurde letzlich deutlich, dass noch kein final ausgearbeitetes Entwässerungskonzept gibt.
    Unser Bürgermeister teilte mit, dass das Entwässerungskonzept im Rahmen der Erschließungsplanung final erstellt und ausgearbeitet wird. Dieses Konzept findet in der Erschließungsplanung Berücksichtigung. Zitat aus der Niederschrift: “… Die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Rieder Feld benötigt eine wasserrechtliche Genehmigung seitens des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt, der eine entsprechende Prüfung vorausgeht. Vorgaben aus dieser wasserrechtlichen Genehmigung werden in das Entwässerungskonzept und in die Erschließungsplanung übernommen. ….”

  • Entwässerungskonzept - November 2021
    Vor diesem Hintergrund möchte ich auf die Sitzung im November 2021 verweisen. Bemerkenswert ist hier die Aussage im Protokoll zur Niederschrit: Zitat: “… Zwischenzeitlich wurde dem Entwässerungskonzept für das Baugebiet durch das Wasserwirtschaftsamt zugestimmt. …”

  • Entwässerungskonzept - 13. Juli 2021
    Im Rahmen der Beantwortung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 26 „Rieder Feld“ wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2021 durch Beschluss des Gemeinderats auf die Inhalte der den Verfahrensunterlagen beigefügten Gutachten und insbesondere mehrfach auf das Entwässerungskonzept verwiesen.
    Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 wurde dargelegt, dass ein Entwässerungskonzept im Entwurf vorhanden ist und vorliegt.

Als Mitglied des Gemeinderats habe ich nachfolgende Anfragen an den Bürgermeister gestellt.

Wann wird der Öffentlichkeit bzw. den Bürgerinnen und Bürgern das im Entwurf vorliegende Entwässerungskonzept vor- bzw. ausgelegt?
Wann wird dem Gemeinderat das final ausgearbeitete Entwässerungskonzept zur Abstimmung vorgelegt?

Ebenso habe ich Anfragen zu den Themen Gefährdungsanalysen – Niederschlagsereignisse - Wild abfließendes Wasser - Verantwortung bei Starkregenereignissen durch wild abfließendes Wasser gestellt.

Nähere Details zu den Anfragen sind auf dieser Website der Rubrik “Gemeinderat - Anträge und Anfragen” zu entnehmen

Dimensionierung der geplanten Rückhaltebecken, Zisternen und des eigenen Regenwasserkanals

Im Baugebiet Rieder Feld ist aufgrund der besonderen Lage ein Wasserrückhaltebecken geplant.
Für die einzelnen Grundstücke sind Zisternen vorgesehen. Das Regenwasser soll über einen eigenen Regenwasserkanal über die Dummeltshausener Straße abgeleitet werden.

Aufgrund der aktuell aufgetretenen Wetterextreme war aus den Nachrichten zu entnehmen, dass mancherorts bestehende Rückhaltebecken zu klein dimensioniert waren und Überschwemmungen von Ortsteilen und Straßenzügen möglich waren.

In der Sitzung vom 13.07.2021 wurde mitgeteilt, dass die Rigolen für ein fünfjähriges Hochwasser und der Regenwasserkanal für ein 20-jähriges Regen- bzw. Starkregenereignis ausgerichtet sind.

Aus meiner Sicht heraus sind diese Dimensionierungen unzureichend.

Weiter konnte für mich die Frage nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie die Einleitung in den bestehenden Kanal an der Schäfflerstraße Probleme duch Rückstauungen zu erwarten wären.

Mit Blick auf eine wohlverstandene Daseinsvorsorge habe ich einen Antrag gestellt, dass der Gemeinderat beschließen möge, die Planungen dahingehend auszulegen, dass der neue Regenwasserkanal direkt bis zur Rossschwemme gebaut wird und nicht an das bestehende Kanalsystem an der Schäfflerstraße angeschlossen wird.

Allgemein verweise ich auf die Arbeitshilfe “Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung” - Stand August 2019 - herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe hierzu auch Änderungsantrag zur Niederschrift der Gemeideratssitzung unter der Rubrik “Gemeinderat - Anträge und Anfragen”.

Die vorgesehenen Grünstreifen sollen wohl in der Regel im Baugebiet Riederer Feld als Gemeindegrund erhalten werden.
Insgesamt ist eine Fläche von ca. 2000 Quadratmeter im Baugebiet Riederer Feld vorgesehen, die als Gemeindegrund nicht zum Verkauf angeboten werden können.

Welche Kosten, neben dem Verzicht auf den Verkauf der Flächen, für die Erstbepflanzung, für einen möglichenFußweg/Pfad sowie für den jährlichen Unterhalt entstehen kann derzeit noch nicht genau beziffert werden.

Vor dem Hintergrund der oben dargelegten Punkte, die aus meiner Sicht heraus noch nicht zweifelsfrei geklärt sind, kann ich derzeit kein positives Votum zu Baugebiet Rieder Feld abgeben.

Derzeit bekannter Planungsstand:

Geplanter Entwässerungskanal:
Der geplante Entwässerungskanal ist auf  ein 20-jähriges Starkregenereignis ausgelegt.
Der Regenwasserkanal soll meines Wissens nicht direkt am Baugebiet beginnen, sondern am westlichen Ortsrand bzw. am Ende der Bebauung des Ilmrieder Kirchwegs. Der geplante Regenwasserkanal soll hier den Abfluss aus den umliegenden westlichen Hängen und Äckern aufnehmen. Derzeit wird dieses wild abfließende Wasser „nur“ in den Mischwasserkanal eingeführt.

Eine spezielle zweite Rückhaltung ist an dieser Stelle derzeit nicht in Planung.

Im Ergebnis hat der Regenwasserkanal somit seinen Ausgangspunkt an den westlichen Hängen und nimmt dann zusätzlich das wild abfließende Wasser aus dem Baugebiet, dass zuvor in den Rigolen (Auslegung 5-jähriges Hochwasserereignis) zurückgehalten wird, in den geplanten Regenwasserkanal eingeleitet. Sofern trotzdem zu viel Niederschlagswasser bei einem Starkregenereignis anfällt, würde dies ggf. über die Straße in den Mischwasserkanal abfließen.

Verlauf des geplanten Regenwasserkanals in der Dummelshausener Straße:
Der neue Regenwasserkanal, nicht zu verwechseln mit einem Mischwasserkanal, soll durch die Dummeltshausener Straße ca. 500 m
bis zur Schäfflerstraße laufen.
Der neue Regenwasserkanal nimmt nicht nur das Regenwasser aus dem Neubaugebiet „Rieder Feld“ auf, sondern auch aus den umliegenden Hängen.
Es ist weiter geplant, dass an diesen Regenwasserkanal sich künftig im Laufe der nächsten Jahre auch mögliche Neubauten an der Dummeltshausener Straße anschließen, um den Mischwasserkanal vermeindlich zu entlasten.

Anschluss des geplanten Regenwasserkanals an den verrohrten Dummelshausener Bach auf Höhe der Schäfflerstraße - Engstelle:

An der Schäfflerstraße mündet der geplante Regenwasserkanal in den verrohrten Dummeltshausener  Bach (100 cm Durchmesser). Der Dummeltshausener Bach fließt von Unterdummeltshausen zur Schäfflerstraße hin und mündet anschließend in die Roßschwemme.

Im Ergebnis mündet das Wasser aus dem Neubaugebiet, den westlichen Hängen am Ilmrieder Kirchweg sowie das Wasser aus dem Dummeltshausener Bach, der auch das Regenwasser aus den Bereichen rund um Dummeltshausen aufnimmt, am Ende in die Roßschwemme.

Aus meiner Sicht ist auf Basis dieses Planungsstands eine Verschärfung der Abflusssituation und somit eine Gefährdung der Unterlieger gegeben. Die Gefährdung ergibt sich nicht nur für die Unterlieger rund um das geplante Neubaugebiet.

Durch den neu geplanten Regenwasserkanal werden erhebliche Mengen wild abfließenden Wassers/Regenwassers in andere Gemeindebereiche wohl ohne ausreichende Rückhaltung umgeleitet. Auf Basis des derzeitigen Planungsstands ist meines Erachtens eine Gefährdung der bereits stark hochwassergefährdeten Bereiche östlich der Roßschwemme gegeben.

Künftige Neubauten an der Dummeltshausener Straße werden in ‚Zukunft ebenfalls an den neu geplanten Regenwasserkanal angeschlossen und verschärfen somit nochmals die Situation.

Zisternen - Mulde und Muldenabfluss im Baugebiet:
Die Mulden werden laut Beschluss des Gemeinderats auf ein 100-jähriges Regenereignis ausgelegt. Der Abfluss wird in das Kanalnetz des Baugebiets abgeleitet und in einer Rigole, die auf ein 5-jähriges Hochwasser ausgelegt ist, zurückgehalten. Die Rigole befindet sich direkt auf dem Baugebiet.

Im Baugebiet selbst sollen auf den jeweiligen Grundstücken Zisternen mit einem Volumen von jeweils 10 m³ (5m³ fließen ab / 5³ bleiben in der Zisterne) entstehen.  Die Zisternen werden als Teil der Erschließungsplanung- und Erschließungsausführung in die Baugrundstücke eingebaut (Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.07.2021, VG-Mitteilungen, Seite 28).

In der nun vorliegenden Begründung zum Bebauungsplan sind die Zisternen mit einem Volumen von ca. 9 m³ beschrieben.
Meinem Anliegen, dies zu konkretisieren wurde bis dato nicht entsprochen.

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Hochbehälter und Trinkwasserversorgung - Alternative Vorgehensweise abgelehnt. Stand der Dinge 06.06.2023

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Drastische Erhöhung der Kita-Gebühren für Ilmmünsterer Familien