Hochbehälter und Trinkwasserversorgung - Alternative Vorgehensweise abgelehnt. Stand der Dinge 06.06.2023
Ergänzung vom 06.06.2023:
Die rechtsaufsichtliche Würdigung durch die Kommunalaufsicht in Bezug auf den Bau der Trinkwasserhochbehälter ist abgeschlossen.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden auch die Befugnis, die Haushaltswirtschaft in eigener Verantwortung zu planen und zu führen beinhaltet.
Die Haushaltsgrundsätze in Art. 61 der Gemeindeordnung lassen den Gemeinden einen weiten Spielraum. Eine Aufsichtsbehörde kann somit eine Maßnahme nicht gleich als rechtswidrig beanstanden, wnn diese wirtschaftlicher durchgeführt hätte werden können. Erst wenn die Grundsätze bzw. Handlungsspielräume in nicht mehr vertretbarere Weise überschritten werden, ist ein Eingriff denkbar.
Seitens der Kommunalaufsicht ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Gemeinde Ilmmünster den ihr zustehenden Ermessensspielraum in nicht vertretbarer Weise überschritten hätte.
Wichtiger Hinweis meinerseits:
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hätte, um prüfen zu können, welche Variante wirtschaftlicher gewesen wäre, eine dynamische Kostenvergleichsrechnung durchgeführen können. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde im Rahmen der Prüfung aktuell “nur” die Variante „Edelstahltanks in einer Metallhalle“ vorgelegt. Die Vorentwurfsplanungen aus dem Jahr 2019 in Bezug auf die voraussichtlichen Kosten einer Ausführung des Wasserspeichers als Erdbehälter in Stahlbetonbauweise wurde nicht vorgelegt. Somit konnte seitens des BKPV abschließend nicht beurteilt werden, ob die Maßnahme wirtschaftlicher hätte durchgeführt werden können.
Bemerkenswert ist, dass in der Kostenzusammenfassung aus dem Jahr 2019 zwischen den oben genannten Varianten lediglich ein Unterschied von 90.000 Euro bestand. Dieser Umstand ist nach meinem jetzigen Kenntnisstand stark diskutabel.
Kurzer Zwischenstand 07.03.2023:
Die rechtsaufsichtliche Würdigung durch die Kommunalaufsicht ist noch nicht abgeschlossen. Sobald das Ergebnis bekannt ist werde ich Sie umfassend informieren.
In Bezug auf die derzeit laufende "Prüfung der Hochbehälter" war ich im Austausch mit dem Bayerischen kommunalen Prüfungsverband. Mit dem Landesamt für Umwelt werde ich noch einen weiteren Austausch anstreben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Landesamt für Umwelt, die meisten Wasserbehälter aus Beton bestehen. Es können auch andere Materialien wie Edelstahl, emaillebeschichtete Eisenwerkstoffe, Aluminium oder Kunststoff unter bestimmten Randbedingungen sinnvoll Verwendung finden.
Vor diesem Hintergrund ist die Haltung unserer Verwaltung, dass in der längeren Vergangenheit meist erdüberdeckte Bauwerke aus Beton oder Stahlbeton errichtet wurden, aber heute Neubauten derzeit zu mehr als 90 % als frei stehende Edelstahltanks in einem Hallenbauwerk errichtet werden, stark diskutierbar, ebenso wie die Aussage, dass ein Betonbehälter mit Edelstahlverkleidung nicht vergleichbar mit "vorschriftsmäßig erstellten Trinkwasserspreichern" sein soll.
Bemerkenswert ist, dass unsere Verwaltung dies auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Ilmmünster und Hettenshausen in Form zweier Schreiben in den VG Mitteilungen im Januar dieses Jahres veröffentlicht hat.
Stand der Dinge 08.01.2023:
Bauantrag auf Errichtung eines gemeinsamen Hochbehälters am 06.12.2022 beschlossen
Der Antrag wurde bis auf meine Gegenstimme von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern beschlossen.
In diesem Rahmen nutze unser Bürgermeister die Gelegenheit zwei Stellungnahmen (siehe auch VG Mitteilungen Januar-Ausgabe) von dem für den Hochbehälterbau beauftragten Ingenieurbüro sowie vom Wasserzweckverband zu verlesen. Meines Erachtens wurden in den vorliegenden Stellungnahmen Behauptungen aufgestellt, die nicht ganz mit den mir vorliegenden Unterlagen vereinbar sind.
Insbesondere der Hinweis, dass ein Auskleiden der Hochbehälter mit Edelstahl als Hybridlösung keine bessere Vergleichbarkeit mit “vorschriftsmäßig erstellten Trinkwasserbehältern” bringt, kann ich aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehen.
Die Auskleidung von neuen oder die Sanierung von Trinkwasserbehältern in Stahlbetonweise mit Edelstahlblech stellt ein gängiges Verfahren dar.
Bemerkenswert ist weiter, dass dargelegt wird, dass Trinkwasserbehälter in reiner Stahlbetonbauweise durchaus geeignet sind.
Dies deckt sich auch mit der Information, dass die meisten Wasserbehälter aus Beton bestehen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt).
Im Ergebnis könnten somit vorschriftsmäßig erstellte Trinkwasserbehälter wohl doch aus Stahlbeton sein und mit einer dünnen Edelstahlauskleidung die Vorteile des Edelstahl vereinen.
Stand der Dinge 03.12.2022
Ein Dringlichkeitsantrag (siehe Rubrik Anträge) in Bezug auf eine alternative Vorgehensweise wurde von der Mehrheit der anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte abgelehnt.
Zur Entscheidungsfindung habe ich ein Schreiben eines Bausachverständigen vorgelegt.
Laut Einschätzung des Bausachvertändigen ergeben sich folgende Vorteile:
Keine Kosten für eine Halle oder ähnlichem
Beide Tanks können durch einen Maschinen- oder Pumpenraum bedient werden. Da zwei Gemeinden mit dem Trinkwasser beliefert werden sollen, sollten zwei Pumpen eingeplant, sodass im Störungsfall die andere Pumpe die Lieferung des Trinkwassers gewährleisten könnte.
Auf dem Freigelände über den Tanks könnte eine Solaranlage den Strom für die Pumpen liefern, sodass die Anlage weitestgehend autark laufen würde und bei Störungen im Stromnetz trotzdem Wasser liefern.
Laut Meinung des Bausachverständigen würde das Projekt bei der Hybridlösung (Betonummantelung und Auskleiden mit Edelstahl) und in die Erde einzubringende Tanks ohne ein zusätzliches Bauwerk auskommend eine Einsparung von etwa 800.000 € bei gleicher Qualität gegenüber den reinen Edelstahltanks führen.
Grundsätzliches:
„... Die meisten Wasserbehälter bestehen aus Beton. Es können auch andere Materialien wie Edelstahl, emaillebeschichtete Eisenwerkstoffe, Aluminium oder Kunststoff unter bestimmten Randbedingungen sinnvoll Verwendung finden. ...“ Diese und weitere Informationen sind auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Umwelt einzusehen.
Kosten:
Ich habe alternative Preisangebote recherchiert. Die vorliegenden Preisangebote entsprechen meiner Meinung nach den einschlägigen strengen Vorschriften zur Trinkwasserversorgung. Eine Dementsprechende Stellungnahme einer Firma liegen den Bürgermeistern, der Verwaltung als auch den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten vor. Ebenfalls habe von einem Bausachverständigen die Information erhalten, dass die vorliegenden Angebote grundsätzlich für Trinkwasser geeignet sind.
Alternative Planung – Wasserhochbehälterplanung:
Eine alternative Planung und Vorbereitung der Vergabe der Hochbehälter in Stahlbetonbauweise (untererdig; mit oder ohne Edelstahlauskleidung) ist nach meinen Informationen zeitnah abbildbar. Ein Vergabeverfahren könnte somit in 2023 vollzogen werden. Firmen haben Kapazitäten in 2023 den Bau der Hochbehälter umzusetzen und könnten sich somit bei einem möglichen Vergabeverfahren beteiligen.
Hybridlösung – Trinkwasserbehälter in Stahlbetonbauweise mit Edelstahlauskleidung (1,5 mm) – wirtschaftlichste Variante
Weiter Einsparungen ergeben sich durch die erdüberdeckte Situierung, da kein Hallenbauwerk benötigt wird und keine Unterhalts- und später Sanierungskosten für ein Hallenbauwerk anfallen.
Hybridlösung – Trinkwasserbehälter in Stahlbetonbauweise mit Edelstahlauskleidung untererdig – meines Erachtens sicherste Variante
Geringere Folgekosten da kein Hallenbauwerk benötigt wird (ausgenommen Pumphaus)
gut geschützt vor Vandalismus
gut geschützt vor Sturmschäden
gut geschützt mit Blick auf mögliche klimatische Veränderungen (Hitze)
Fazit:
Mit der Hybridlösung lassen bei einem Neubau des Hochbehälters in Stahlbetonweise durch die Edelstahlauskleidung Wartungs- und Instandhaltungskosten minimieren und eine hohe Lebensdauer erzielen und dies mit wesentlich geringeren Kosten als bei reinen Edelstahlbehältern. Dies stellt also langfristig, auf Basis meiner Informationen, die wirtschaftlichste Variante dar.
Es ist meines Erachtens Sache des Bürgermeisters und der Verwaltung diese nötigen Schritte einzuleiten.
Dafür ist die Gemeindeverwaltung zuständig, um dann den Gemeinderat als Gremium voll umfänglich zu beraten. Ich selbst habe gezwungenermaßen rechtlichen und technischen Rat eingeholt, um dem Sorgfaltsmaßstab, der mir als Gemeinderatsmitglied auferlegt ist, gerecht zu werden.
Alles weitere liegt an der Gemeindeverwaltung.
Die Hybridlösung vereint die Vorteile beider Lösungsansätze und stellt in Bezug auf die Langlebigkeit die wirtschaftlichste Variante sowie die günstigste Relation zwischen Zweck und den einzusetzenden Mitteln dar. Bei einer möglichen Ausschreibung können sogenannte Sondervorschläge zugelassen werden. So können sich auch Anbieter mit reinen Edelstahltanks bewerben.
Verantwortung für die Tauglichkeit zum Bau eines Trinkwasserspeichers
Die Verantwortung zum Bau eines Trinkwasserbehälters trägt meines Wissens der Bauherr also die Gemeinde und somit der Bürgermeister, die Verwaltung und die Gemeinderäte.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) kann bei der Planung und Auftragsvergabe, beratend und bei der Beauftragung notwendiger Vergaben und Ausschreibungen eingebunden werden. Die nötige Expertise liegt vor.
Der BKPV bietet den notwendigen Blick „von außen“ und hilft somit unsere Aufgaben noch besser bewältigen zu können.
Ich empfehle, dass der Bürgermeister mit dem des BKPV in Kontakt tritt. Die Ansprechpartner sind benannt.
Thema Eignung der vorliegenden Angebote zur Trinkwasserspeicherung
Laut Bausachverständsigen sind die vorgelegten Angebote sind mit Blick auf die Bauausführungen grundsätzlich für Trinkwasserbehälter vorgesehen.
Demokratisch gefasste Beschlüsse:
Beschlüsse bzw. Beratungsgegenstände können insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen. Dies ist meines Erachtens der Fall.
Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens zurückstellen:
Ich habe einen Antrag auf Vertagung gestellt (Sitzung 08.11.2022 - siehe Anträge und Anfragen).
In der gemeinsamen Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 wurde beschlossen, ein gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu errichten und diesem die Aufgabe „Errichtung des Trinkwasserspeichers sowie der Versorgungsleitungen“ zu übertragen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens insbesondere die Ausarbeitung der Unternehmenssatzung vorzubereiten. Dies ist bis dato nicht geschehen.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats