Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofsgebührensatzung - FGS wurde erstmals im Dezember mehrheitlich von den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gegen meine Stimme verabschiedet.
Warum habe ich der Friedhofsgebührensatzung damals nicht zugestimmt?
Auf Basis einer damals vorliegenden Kalkulation (20 Prozent öffentliches Grün und 15 jährliche Benutzungen der Aussegnungshalle) wurden die Beiträge durch eine Kanzlei, auf Basis der Daten die die Gemeinde vorgegeben hat, kalkuliert.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurden die von der Kanzlei erechneten Grabnutzungsgebühren nochmalig erhöht.
Die bisherigen Gebühren erhöhten sich damals schon - mit Ausnahme der Nutzungsgebühr für die Aussegnungshalle - um rund bzw. fast 50 Prozent.
Durch die Gebührenerhöhung der Verwaltung ergab sich in der Regel eine Erhöhung von knapp 58 Prozent.
Das Kostendeckungsprinzip legt fest, dass die Gebühren die ansatzfähigen Kosten bei Pflichtgebühren nicht überschreiten dürfen = Kostenüberschreitungsverbot.
Vor diesem Hintergrund war eine weitere Erhöhung fraglich.
Die Gemeindeverwaltung hat die Erhöhung trotz Hinweise meinerseits aufrechterhalten. Vor diesem Hintergrund habe ich mich an die Kommunalaufsicht gewandt, um höhere Gebühren für Sie als Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass die erfolgte Aufrundung der Grabnutzungsgebühren durch die Gemeindeverwaltung unzulässig war und auch hinsichtlich der Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle eine Neukalkulation erforderlich ist, da die zeitliche Nutzung ebenso wie unterschiedliche Sarg- oder Urnennutzungsgebühren festgelegt werden müssen.
Die Gemeindeverwaltung von Ilmmünster hat daraufhin die Friedhofsgebührensatzung entsprechend neu zu erlassen.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Grabnutzungsgebühren:
Durch die Kanzlei wurden die Grabnutzungsgebühren auf Basis der Vorgaben der Gemeindeverwaltung errechnet.
In einem nächsten Schritt wurden diese Gebühren durch die Verwaltung ohne rechtliche Grundlage erhöht und im Dezember 2021 zur Abstimmung gebracht.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass die erfolgte Erhöhung der Grabnutzungsgebühren unzulässig ist.
Im Rahmen dieses Vorgangs wurde der Verwaltung bewusst, dass falsche Datengrundlagen zur Kalkulation an die Kanzlei geliefert wurden.
Vor diesem Hintergrund kommt es jetzt zu einer Gebührenerhöhung, da die Verwaltung den Anteil der Vorsorgereserve von 20 Prozent auf 5 Prozent reduziert hat.
Aussegnungshalle
Die Gebührenerhöhung auf bis zu 160 Euro war eine bewusste Entscheidung der Mehrheit des Gemeinderats.
Es hätten auch niedrigere Gebühren unter 120 Euro in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2022 beschlossen werden können.
Unabhängig von der jetzigen Gebührenhöhe, wurden vor der Prüfung ebenfalls falsche Datengrundlagen an die Kanzlei geliefert (Nutzungstage der Aussegnungshalle = nun 8 statt 15 Tage jährlich).
Die Gebührenerhöhungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Prüfung durch die Kommunalaufsicht bzw. meiner Intervention.
Eine Senkung der Vorsorgereserve oder der Benutzertage der Aussegnungshalle wurde weder durch mich noch durch die Kommunalaufsicht vorgegeben.
Auf Nachfrage, warum in der ersten Berechnung der Anwaltskanzlei 20 Prozent öffentliches Grün und in der nun vorgelegten Kalkulation 5 Prozent öffentliches Grün aufgeführt wurden, und wie sich dies erklären lässt, teilte die Gemeindeverwaltung mit, dass der erste Wert zu hoch angesetzt war.
Vor diesem Hintergrund kam es zu einer erneuten Erhöhung auf Basis der geänderten Datenlage und der bewussten Entscheidung der Mehrheit des Gemeinderats, mit Blick auf die Gebühren der Aussegnungshalle.
Ein dahingehender Änderungsantrag zur Niederschrift (siehe Rubrik Anträge), der den Sachverhalt für die Bürgerinnen und Bürger transparent macht, wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern der CSU, FWG und SPD abgelehnt.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats