Hochbehälter - Änderungsantrag zur Niederschrift vom 04.06.2024
Anmerkung:
In der Sitzung vom 02. Juli habe ich erbeten TOP 2 der Niederschrift nochmals zu besprechen und neu zu formulieren. Dies wurde ebenso wie nachfolgender Änderungsantrag von Bürgermeister Georg Ott und der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Vor diesem Hintergrund plane ich die Kommunalaufsicht eintzuschalten um die notwendige Transparenz, Klarheit und Wahrheit von Niederschriften für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen.
Deutlich ist, dass die Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes nicht vorangetrieben wird und ebenso die Einsicht in Planungsunterlagen aktuell weiter verwehrt werden soll.
Transparenz sieht anders aus. Es versteicht meiner Meinung nach wertvolle Zeit.
Der Hochbehälter wird in Gänze mit dem Geld und den Ersparnissen der Bürgerinnen und Bürger finanziert. Warum dürfen Bürgerinnen und Bürger die Planungsunterlagen nicht einsehen?
Ilmmünster, 02.07.2024
Nr. 20-26 / 092 - Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.06.2024.
Zu Top 2. Geschäftsordnung; Antrag auf Absetzen "Wasserversorgung; Verbesserungsbeiträge f. Wasserhochbehälter":
Es wird erbeten, die Punkte des Antrags und die Begründung vollständig in die Niederschrift aufzunehmen:
1.) Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 4 –.“Wasserversorgung Verbesserungsbeiträge für den Bau des gemeinsamen Wasserhochbehälters Ilmmünster-Hettenshausen“ von der Tagesordnung zu nehmen und zu vertagen.
2) Gegenüber dem beauftragten Planungsbüro werden mögliche Planungsfehler angezeigt. Die Versicherung der Gemeinde wird dementsprechend informiert.
3.) Es wird beantragt, dass die Verwaltung zeitnah den Bayerische Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) einbindet, um die Planungen des beauftragten Ingenieurbüros in Bezug auf die Dimensionierung und die Art und Weise der Umsetzung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
4.) Der Gemeinderat, möge beschließen, das alle Unterlagen zu Planung und Auftragsvergabe über die Webseite der Gemeinde allen Bürgern zugänglich gemacht wird.
Alternativ kann die Begründung des Antrags bzw. der Antrag in Gänze der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.
Zu den Ausführungen des Diskussionsverlaufs:
Die Formulierung “... Die bereits von der Gemeinde eingeschaltete Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen konnte den Bedenken nicht folgen, sondern hat die Ansicht der Gemeinde llmmünster geteilt.Daher fordert der gleiche Gemeinderat, dass man nun den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) einschalten solle. ...“ ist ohne Zusammenhang dargestellt, stellt nicht den tatsächlichen Sachstand dar und vermittelt den Bürgerinnen und Bürgern ein unzutreffendes Bild.
Richtig ist, dass wohl seitens der Rechtsaufsichtsbehörde die Auffassung der Gemeinde geteilt wird, dass dem Bürger – der auf mögliche Planungsfehler aufmerksam gemacht hat – das Recht auf Unterlageneinsicht nach einer möglichen Bescheiderstellung zustehen kann. Nach meinem Kenntnisstand ist eine Überprüfung technischer Sachverhalte wohl nicht Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Einschaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands wurde – wie unter Punkt drei des Antrags aufgeführt – erbeten, um die Planungen des beauftragten Ingenieurbüros in Bezug auf die Dimensionierung und die Art und Weise der Umsetzung mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
Die Formulierung „Dieser ( der BKPV) war jedoch von der Verwaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt kontaktiert worden und hat hier abgelehnt“ soll – wie sinngemäß nachfolgend aufgeführt – ergänzt werden.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde im März 2023 mitgeteilt, dass laut des von der Gemeinde befragten BKPV eine dynamische Kostenvergleichsrechnung durchgeführt werden müsse, um beurteilen zu können, welche Variante wirtschaftlicher wäre. Voraussetzung für dynamische Kostenvergleichsrechnung wäre, dass für beide Varianten Vorplanungen mit Kostenschätzungen bzw. Entwürfe mit Kostenberechnungen vorliegen müssten. Derzeit lag nur eine Entwurfsplanung für die Variante „Edelstahltanks in einer Metallhalle“ vor. Der BKPV konnte daher kein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der beiden Varianten erstellen.“ Vielmehr wurde die Möglichkeit nicht genutzt, die Variante 2 des Ingenieurbüros (Erdüberdeckter Hochbehälter) zu vergleichen.
„Ein Gemeinderat wiederholt, dass der BKPV eingeschaltet werden sollte, gibt aber zu, dass der Gemeinde ein weiter Spielraum zusteht, wie sie die Sicherheit der Trinkwasserversorgung ausgestalten möchte.“
Die Formulierung suggeriert, dass ich als Gemeinderat etwas zugebe und dies in Verbindung mit dem BKPV. Dies ist vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen und vermittelt dem Bürger ein falsches Bild.
Richtig ist, dass Gemeinderatsmitglied Ziegler sinngemäß dargelegt hat, dass seitens der Kommunalaufsicht im März 2023 mitgeteilt wurde, dass ohne sich ein abschließendes Bild zu machen, sich auf Basis der vorliegenden Unterlagen keine Anhaltspunkte ergaben, dass die Gemeinde Ilmmünster den ihr zustehenden Ermessensspielraum in nicht vertretbarer Weise überschritten hätte. Dennoch ist für Gemeinderat Ziegler der Unterschied von rund 100.000 Euro zwischen Variante 1 (Edelstahlbauweise Hallenbauwerk) und Variante 2 (Erdüberdeckter Hochbehälter) wohl stark diskutabel. Eine Überprüfung dieses Sachverhalts wurde von den Gemeinden seinerzeit nicht vorangetrieben.
Thema „Gülle“
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde wieder Bezug genommen auf das Einwirken des Gemeinderats Ziegler im Jahr 2022 , mit dem Ziel, die Baumaßnahmen erheblich kostengünstiger zu gestalten. Dies wurde seinerzeit mit der Behauptung abgelehnt, dass die vorgelegten Alternativen und Kostenangebote allgemein gesprochen allenfalls zur Bevorratung von Gülle Verwendung finden könnten. Richtig ist, dass die Angebote der beiden Firmen sehr wohl für Trinkwasser geeignet gewesen wären. Beide Firmen haben diesbezüglich Referenzen.
Schreiben des Ing.büro vom 08.05.2024 dieser Diskussionspunkt wurde in Gänze weggelassen. Nachfolgende Ausführungen bitte in der Niederschrift darlegen.
Durch Gemeinderat Ziegler wurde dargelegt, ist die Art und Weise wie auf Herrn Dr. Wünsche, als Bürger von Ilmmünster zugegangen wurde in keiner Weise tolerierbar. Herr Dr. Wünsche bat meines Wissens um Einsicht bestimmter Auslegungsrechnungen. Diese konnten, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, Herrn Dr. Wünsche nicht sofort vorgelegt werden. Meines Wissens wurde vereinbart, dass diese vom Planungsbüro angefordert und dann Herrn Dr. Wünsche zur Verfügung gestellt werden. Im Ergebnis hat dann Herr Dr. Wünsche vom Ing.büro ein Schreiben, dass auch den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet wurde, nebst einer Rechnung von knapp 500 Euro erhalten. Die Auslegungsrechnungen, die ja in der Gemeinde vorliegen müssten hat er nicht erhalten. Dass Herr Dr. Wünsche als Bürger, der ein Anliegen vorbringt, derart behandelt wird und nicht einmal eine Entschuldigung in Bezug auf das Vorgehen gegenüber Herrn Wünsche erfolgte, ist ein mehr als bemerkenswerter Vorgang, der auch noch in der Gemeinderatssitzung fortgesetzt wurde.
Thema Ausschreibung – richtige Postleitzahl
In der Gemeinderatssitzung wurde durch Herrn Bürgermeister Ott mitgeteilt, dass bei der Ausschreibung zum Hochbehälter die richtige Postleitzahl verwendet wurde.
Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, die Niederschrift dementsprechend anzupassen.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass telefonisch am 01.07.2024 seitens des BKPV mitgeteilt wurde, dass die Gemeinde einen Antrag zur Überprüfung stellen kann. Ggf. sind hier die Vorentwurfsplanungen aus 2019 vom 22.10.2019 wichtige Unterlagen, da genau diese Unterlagen dem Bürger vorenthalten werden, bzw. erst nach möglicher Bescheiderstellung zugänglich gemacht werden sollen.
Abschließend wird nochmals insbesondere mit Blick auf mögliche Klage- und Haftungsrisiken auf die Begründung des Dringlichkeitsantrags verwiesen.
„... Mit Schreiben vom 30.05.2024 wurden die Gemeinderäte von Ilmmünster von einem Bürger darüber informiert, dass die aktuell beauftragte und begonnene Maßnahme zum Bau neuer Trinkwasserbehälter neben den bestehenden Behältern aufgrund wesentlicher Planungsfehler, verbunden mit Handeln gegen die anerkannten Regeln der Technik, zu einem Ergebnis führt, das zumindest erheblich überdimensioniert, unverhältnismäßig teuer und wohl darüber hinaus insgesamt nicht erforderlich ist.
Aktuell ist somit nicht zweifelsfrei geklärt, ob und welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile Anwendung – finden kann. ...“
Hinweis:
In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024 hat das eingebundene Planungsbüro darauf aufmerksam gemacht, mit dem Wort „Planungsfehler“ nicht in Verbindung gebracht zu werden.
Erläuterungen und Berechnungen eines Bürgers und einer Gemeinderätin zur Gesamtheit der allgemeinen Planungen, liegen transparent vor und werfen Fragen auf. Die es zu prüfen gilt.
Aktuell kann eine lückenlose Aufklärung, die dringend geboten ist, nicht erfolgen, da wichtige Unterlagen nicht zur Einsicht freigegeben werden. Somit kann der Sachverhalt aktuell nicht dahingehend geklärt werden, ob tatsächlich mögliche Planungsfehler vorliegen können.
Somit ist weiterhin nicht zweifelsfrei geklärt, ob und welchem Rahmen der Artikel 5 Kommunalabgabengesetz – insbesondere in Bezug auf die für die Grundstückseigentümer aufgeführten besonderen Vorteile Anwendung – finden kann.
Die Aufklärung des Sachverhalts ist mir, insbesondere auch mit Blick auf die finanziell betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sehr wichtig.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats