Leistungsorientierte Bezahlung Antrag in der Gemeinderatssitzung am 13.04.2021
Ilmmünster, 01.04.2021
Auszug aus dem Antrag Nr. 20-26 / 001:
Anhebung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) von 2 Prozent auf 3 Prozent
für die Beschäftigten der Gemeinde Ilmmünster rückwirkend zum 01.01.2021
Begründung:
Insbesondere tarifbeschäftigte Mitarbeiterinnen des Gemeindekindergartens leisten täglich wertvolle pädagogische Arbeit.
Es gilt daher alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Finanzierung:
Anhebung der LOB soll im Haushaltsplan 2022 ff. aufgenommen werden.
Es wird erbeten, den Antrag in der Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 in öffentlicher Sitzung
zu behandeln.
Norbert Ziegler
Gemeinderat
Ergebnis:
Der Antrag wurde seitens der Gemeinderatsmehrheit abgelehnt (2x ja und 9x nein).
Hintergrund:
Die Bürgermeister der Landkreisgemeinden und der Landrat von Pfaffenhofen haben in der Dienstbesprechung vom 18.03.2021 einheitlich beschlossen, dass die Gemeinden und das Landratsamt weiterhin 2 % LOB-Volumen bezahlen.
Ein Gemeinderat schlägt vor, dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut in die Bürgermeister-Dienstbesprechung einzubringen.
Die in der VG Mitteilung 05/2021 auf Seite 12 aufgeführte offene Frage, ob durch die Erhöhung des Leistungsentgeltes ungewollt die 450€-Grenze für geringfügig Beschäftigte überschreiten werden würde und damit anstatt Pauschalbeiträgen reguläre Steuern des Arbeitnehmers und in der Regel die regulären Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fällig werden, wurde im Vorfeld und während der Sitzung erörtert.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass geringfügig Beschäftigte grundsätzlich keine Leistungsprämien erhalten.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Dienstkraft könnte hiervon abgesehen werden. In den sogenannten Prämiengesprächen ist mit dem geringfügig Beschäftigten verbindlich zu klären, ob eine Teilnahme am Prämienverfahren gewünscht ist. Dieses Verfahren wird in anderen Kommunen angewandt.