Bebauungsplan “Rieder Feld” Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Gemeinderatssitzung 09.11.2021 (siehe auch Ergänzung vom 15.04.2022)

Gemeinderatssitung 09.11.2021

Meine Änderungsanträge zur Tagesordnung

Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunkt 3b

  • Anfragen und Anträge, die von Gemeinderatsmitgliedern gestellt werden, müssen meines Erachtens in der Tagesordnung so abgebildet sein,
    dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen können, dass diese von einem Gemeinderatsmitglied gestellt wurden.

  • Die Einordnung der Anfragen und des Antrags unter TOP 3 als Stellungnahme „A5: Schreiben von Herrn Z. vom 09.10.2021“ steht dem entgegen.

Meinem Antrag einen neuen Tagesordnungspunkt 3b mit dem Titel „Anfragen und Antrag zum Baugebiet Rieder Feld vom 09.10.2021 von Gemeinderat Norbert Ziegler“  aufzunehmen, wurde nicht entsprochen.

Der Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgeleht.

Vertagung des Tagesordnungspunkts 3
Unter TOP 3 werden die Stellungnahmen zum Rieder Feld behandelt.

  • Meines Erachtens lagen dem Gemeinderat nicht alle relevanten Unterlagen vor.

  • Eine neue Begründung der Planfassung zum Baugebiet lag zum Zeitpunkt der Sitzung nicht vor.

  • Dem Gemeinderat lagen nicht alle Stellungnahmen der Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster vor.

  • Dem Gemeinderat  lag ein am 01.09.2021 von der Verwaltung verfasstes Antwortschreiben an die Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster nicht vor.

  • Die von der Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster vorgelegten Hochwasserkarten lagen dem Gemeinderat nicht vor.

Somit fehlte aus meiner Sicht eine solide Basis auf der überhaupt Entscheidungen getroffen werden können.

Der Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgeleht.

Ausgewählte Informationen aus der Sitzung:

Tagesordnungspunkt 2 - Erschließung Rieder Feld - Vorstellung Wärmeversorgung

Die Möglichkeiten eines Wärmeverbunds im Neubaugebiet „Rieder Feld“ über ein zentrales Hackschnitzelheizwerk wurden erörtert.
Ob eine zentrale Hackschnitzelanlage wirtschaftlich ist, hängt stark vom Nutzungs- und Anschlussverhalten der zukünftigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ab.

Tagesordnungspunkt 3 „Baugebiet Rieder Feld“ - Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

  • Meinerseits wurde angemerkt, dass die Schreiben der Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster (erstes Schreiben im August 2021) nicht nur an den Bürgermeister sondern auch an die Gemeinderäte gerichtet.

  • Das die Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern (erstes Schreiben im August) erst kurz vor der Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht wurden, konnte ich nicht nachvollziehen.

  • Zukünftig wird eine zeitnahe Weiterleitung von Schreiben die an den Gemeinderat gerichtet sind, erbeten.

Vorlage des Schreibens vom 17.08.2021

  • Die Argumentation, dass das Schreiben der Interessensgemeinschaft Hochwasser vom 17.08.2021 deshalb nicht als Stellungnahme veröffentlicht wurde, da es außerhalb der Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung (27.08.2021 bis 11.10.2021) eingegangen ist, kann ich persönlich nur bedingt nachvollziehen.

  • Im Schreiben der Interessensgemeinschaft vom 17.08.2021 wird mittelbar auf das Baugebiet Rieder Feld Bezug genommen.

  • Vor diesem Hintergrund wäre eine Veröffentlichung meines Erachtens im Sinne einer umfassenden Transparenz dienlich.

Schreiben vom 07.09.2021 und Schreiben mit Einspruch vom 05.10.2021 der Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster

  • Die umgeleiteten Wassermassen, die sich aus dem Baugebiet ergeben, können wohl nur über den Bereich der Roßschwemme abgeleitet werden.

  • Ich teile die Sorge, dass für die Anlieger der Raiffeisenstraße und östlich der Raiffeisenstraße Probleme entstehen werden.

  • Höhere Ableitungen der Wassermassen sind durch die Brücke in der Raiffeisenstraße nicht möglich.

  • Mit einem weiteren Anstieg der Hochwasserhöhe im Bereich der Raiffeinsenstraße muss gerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund brachte ich nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:

  • Das Baugebiet „Rieder Feld“, der damit verbundene Muldenabfluss sowie der
    Abfluss aus den umliegenden Äckern wird über einen neuen Regenwasserkanal in die Roßschwemme entwässert.

  • Durch zwei Rückhalteeinrichtungen wird das Niederschlagswasser zwischengespeichert und gedrosselt an den Regenwasserkanal abgegeben.

  • Die Drosselmenge wird entsprechend dem Spitzenabfluss aus dem überplanten Gelände, dem Spitzenabfluss aus den Mulden sowie aus dem Spitzenabfluss aus den umliegenden Äckern gewählt, der mindestens einem 100-jährigen Regenereignis entspricht.
    Die maßgebliche Jährlichkeit ist nochmals mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen.

  • Eine Verschärfung der Abflusssituation kann dennoch in Gänze nicht ausgeschlossen werden.
    Vor diesem Hintergrund werden provisorische Hochwasserschutzmaßnahmen für den Bereich nach der Roßschwemme, ergänzend eingeleitet.

Der Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgelehnt.

Ergänzender Hinweis vom 15.04.2022:
Eine direkter Anschluss des geplanten Regenwasserkanals an der Roßschwemme verschärft die Hochwassersituation in der Raiffeisenstraße erheblich. Vor diesem Hintergrund würde ich heute den antrag anders formulieren. Eine Gefahr für die “Unterlieger” des Neubaugebiets Rieder Feld kann meines Erachtens in Gänze nicht ausgeschlossen werden. Ohne Hochwasserschutzmaßnahmen ist meines Erachtens kein ausreichender Schutz zu gewährleisten.

Letzlich gilt es auch die hydaulische Aufnahmekapazität des Dummeltshausener Bachs zu prüfen.
Ein Ergebnis wurde bis dato (15.04.2022) seitens der Gemeindeverwaltung nicht vorgelegt.

Schreiben der Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster vom 10.10.2021

  • In diesem Schreiben wurde seitens der Interessengemeinschaft auf ein Empfehlungsschreiben des Bayerischen Bauministeriums vom 27.07.2021 zum klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung verwiesen.

  • Die Hinweise und Argumentationen des Bayerischen Bauministeriums sind für mich schlüssig und in Gänze nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund brachte ich nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:

  • 1. Das Empfehlungsschreiben des Bayerischen Bauministeriums vom 27.07.2021 zum klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung wird in Gänze beachtet und der Bebauungsplan dahingehend überarbeitet.
    Die Gemeinde Ilmmünster schreibt vor diesem Hintergrund insbesondere vor, dass das Wasser der Zisternen zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung Verwendung finden muss.

  • 2. Die Gemeinde Ilmmünster folgt der Empfehlung des Bayerischen Bauministeriums und legt die Entwässerungskonzeption bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fest.

Der Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgeleht.

Änderungsantrag von Gemeinderat Ziegler zu A5

  • 1. Das mit dem Wasserwirtschaftsamt endgültig abgestimmte Entwässerungskonzept wird dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgelegt. Dem Berechnungsverfahren zur Ermittlung der erforderlichen Regenrückhalteräume wird eine Langzeitsimulation zugrunde gelegt.  Auf die Änderungsanträge zu Punkt A1 und A3 wird verwiesen.
    Die möglichen Risiken der Anlieger, insbesondere der Anlieger östlich der Roßschwemme werden berücksichtigend aufgenommen, damit sich der Gemeinderat ein umfassendes Bild über die ggf. weitreichenden Risiken machen kann.

  • 2. Der neue Regenwasserkanal wird direkt bis zur Rossschwemme gebaut und nicht an das bestehende Kanalsystem angeschlossen.

  • 3. Die Verwaltung wird gebeten Haftungsfragen, die sich für die Gemeinde (Amtshaftung) und zukünftigen Grundstückseigentümer ergeben können darzulegen. Hierbei soll auch auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2017 (Az.: I-18 U 195/11) sowie auf das Urteil des VG Mainz (Ur­teil vom 09.10.2019, Az.: 3 K 25/19.MZ) Bezug genommen werden.

Auch dieser Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgeleht.

Tagesordnungspunkt 3 „Baugebiet Rieder Feld“ - Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung, vom 14.09.2021

In Bezug auf die Stellungnahme Stellungnahme des Landratsamts – Bauleitplanung vom 14.09.2021 stellte ich folgenden Antrag

  • Das Verhältnis insbesondere von Mehrfamilienhäusern zu Einfamilienhäusern wird, wie unter Punkt 1 seitens des Landratsamts vorgeschlagen, weiter optimiert.

  • Der Bebauungsplan wird, wie unter Punkt 4 seitens des Landratsamts vorgeschlagen, ergänzt.

  • Die Anregungen zu Sonnenkollektoren werden, wie unter Punkt 7 seitens des Landratsamts vorgeschlagen, aufgenommen.

  • Die Leitungsrechte werden konkret kenntlich gemacht, die Doppelhaushälften werden profilgleich errichtet.

  • Die Begründungen zur notwendigen Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen sowie die Festsetzungen zu den Garagen werden redaktionell ergänzt bzw. weiter erläutert.

 Der Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgeleht.

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 21.09.2021

In Bezug auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 21.09.2021 stellte ich folgenden Antrag:

  • Der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts wird in Gänze entsprochen.

  • Das Wasserwirtschaftsamt wird mit Blick auf die Drosselmenge in Bezug auf den Spitzenabfluss aus dem überplanten Gelände, dem Spitzenabfluss aus den Mulden sowie aus dem Spitzenabfluss aus den umliegenden Äckern, der einem 100-jährigem Regenereignis entsprechen soll, zur Rate gezogen.

  • Die maßgebliche Jährlichkeit ist final mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen.

 Der Änderungsantrag wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgeleht.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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Friedhofsgebührensatzung - Gemeinderatssitzung 07.12.2021

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Regenwasserkanal nicht mit dem bestehenden Kanal an der Schäfflerstraße verbinden