Anfragen in der Gemeinderatssitzung am 11.01.2022
Ilmmünster, 11.01.2022
Nr. 20-26 / 023:
Gemeinderatssitzung vom 11.01.2022 – TOP 5 – Anfragen
Anfrage 1 – Erlass der Friedhofsgebührensatzung
Im Unterschied zu anderen kostenrechnenden Einrichtungen müssen Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen bei gemeindlichen Bestattungseinrichtungen nicht vollumfänglich ausgeglichen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aussage.
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung hat auf das Kommunalabgabengesetz Artikel 8 Abs. 6 verwiesen:
Zitat: “Bei der Gebührenbemessung können die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. 2Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. 3Satz 2 findet bei Gebühren für die Inanspruchnahme gemeindlicher Bestattungseinrichtungen keine Anwendung.
Anfrage 2 – Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021
In der Gemeinderatssitzung wurde durch das Planungsbüro auf die Frage ob auch Berechnungen auf Basis eines 100jährigen Hochwasserereignisses durchgeführt werden, mitgeteilt, dass für die Berechnungen zur Entwässerung ein 20jähriges Hochwasserereignis zugrunde gelegt wird. Seitens des Wasserwirtschaftsamts wurden bereits Ende Oktober Berechnungen angefordert, die auch ein 100jähriges Hochwasserereignis berücksichtigen sollen.
War hierüber die Gemeindeverwaltung über das Planungsbüro informiert worden?
Warum wurde dem Gemeinderat in der Novembersitzung nicht mitgeteilt, dass das Wasserwirtschaftsamt bereits Ende Oktober diese Anfrage gestellt hat?
Antwort der Verwaltung:
Die Anfrage wird mitgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet. Der Sachverhalt wird recherchiert.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats