Einführung einer sogenannten Bauverpflichtung für laufende und künftige Bauleitplanverfahren
Thema - Einführung einer Bauverpflichtung mit Ankaufsrecht für künftige Bauleitplanverfahren
Die Mehrheit der anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sprechen sich auch mit meiner Stimme für die Einführung einer Bauverpflichtung aus und stimmen dem Vertragsentwurf für laufende und künftige Bauleitplanverfahren im Gemeindegebiet zu . Begründet wurde dies insbesondere mit der Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.
Seitens der Verwaltung als auch seitens des Bürgermeisters wurde darüber hinaus in der Vergangenheit vorgetragen, dass mit Blick auf die im Gemeindegebiet bestehenden Baulücken keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, darauf Einfluss zu nehmen, dass diese Grundstücke ebenfalls zeitnah durch die Eigentümer und Eigentümerinnen bebaut werden.
In diesem Zusammenhang verwies ich auf die Möglichkeiten, die der § 176 Baugesetzbuch mit dem hier aufgeführten Baugebot eröffnet. Auch in diesem Zusammenhang kann die Frage nach Gleichbehandlung gestellt werden.
Zumindest ist deutlich ersichtlich, dass die Frage nach Versäumnissen bei der inhaltlichen Ausgestaltung früherer Bauleitplanverfahren, mit Blick auf die heute noch existierenden Baulücken, durchaus gestellt werden kann.
Letztlich besteht ab jetzt eine Bauverpflichtung für künftige Bauleitplanverfahren im Gemeindegebiet. Eine Einschränkung darauf, dass sich die Bauverpflichtung nur auf künftige Bauleitplanverfahren bezieht, die nicht auf einer Überplanung bestehender Baugebiete und Flächen innerorts beruht, wurde nicht beschlossen.
Das Thema wird sicherlich zu intensiven Diskussionen bei Ihnen als Bürgerinnen und Bürger von Ilmmünster führen und in diesem Zusammenhang gibt es vielfältige Argumente für und gegen eine Bauverpflichtung bzw. ein Baugebot. Für mich als Gemeinderat ist es ein neues Thema, ebenso auch für unsere Verwaltung, da das Baugebot nach § 176 Baugesetzbuch zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung (11.01.2022) nicht vollumfänglich bekannt war.