Grundstücksverkauf im Rieder Feld nun nach dem Verkehrswert vom April 2024! Passt hier alles?

Bis dato konnten nicht alle Grundsrücke verkauft werden. Nun sollen die noch zu erwerbenden Grundsrücke bei Kaufanfrage zum Verkehrswert gem. Wertgutachten vom 16.04.2024. veräußert werden.

Das Punktesystem (Wohnort, Kinderzahl usw.) sowie die Frage Eigenbezug oder Vermietung wird nicht mehr angewendet und für diese Grundstücke außer Kraft gesetzt. Die Bauverpflichtung und der zwingende Anschluss an das Fernwärmenetz werden Beibehalten.

Folgende Fragen ergeben sich:

Soll bei aktuellem Verkauf noch ein Wertgutachten herangezogen werden, dass fast ein Jahr zurückliegt?

Stellt es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn künftige Grundstückskäufer die Häuser vermieten dürfen und Grundstückseigentümer die vor der Gemeinderatsentscheidung ein Grundstück erworben haben dies nicht dürfen?

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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