Baugebiet Rieder Feld - Änderung Niederschrift der Gemeinderats- sitzung vom 02.08.2022
Ilmmünster, 02.10.2022
Nr. 20-26 / 040
Änderungsantrag zur Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022
Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen in die Niederschrift aufzunehmen.
A) In der vorgelegten Niederschrift wurde unter TOP 4 der Sachverhalt unzureichend dargelegt. Die Ausführungen der Vertreterin des Planungsbüros sind zu ergänzen. Es wurde mitgeteilt, dass die Entwässerungskonzepte für die Baugebiete Rieder Feld und Riedermühle einzeln und ohne Zusammenhang berechnet werden. Wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, müsste seitens der Gemeinde separat beauftragt werden.
B) Die Anträge von Gemeinderat Ziegler zu TOP 4 sind auf Seite 11 der Niederschrift unzureichend dargelegt. Es wird gebeten nachfolgende Passage berichtigend aufzunehmen.
„ … Der Oberflächenabfluss wird nicht zuungunsten der Bürgerinnen und Bürger umliegender Grundstücke verlagert oder beschleunigt. Hierzu zählt auch der Bereich der Raiffeisenstraße
Für die Gemeinde wird ein vorbeugender Hochwasserschutz sichergestellt. Hierbei werden die Wassermengen, die durch das Baugebiet Rieder Feld zu erwarten sind, berücksichtigt.
C) Die Anregungen der Fachstelle zur Einfriedung (Punkt 3) werden vollumfänglich umgesetzt.
D) Die Anregungen der Fachstelle zum Klimaschutz (Punkt 7) sind vollumfänglich unter dem Aspekt der Klimaveränderung umzusetzen. Der Aspekt der Klimaveränderung muss Berücksichtigung finden. Wir stehen hier in der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.
Begründung:
Die Ergänzungen werden insbesondere mit Blick auf eine eindeutige Aktenlage als notwendig erachtet, da Niederschriften zur Beweisführung dienen können. Bereits jetzt sind meines Erachtens in der Niederschrift Widersprüchlichkeiten dokumentiert. Es wird ausgeführt, dass ein Entwässerungskonzept auf ein mindestens 20 jähriges Starkregenereignis nicht angedacht ist, und gleichzeitig wird von freiwilligen Leistungen der Gemeinde zur Wasserrückhaltung gesprochen. Ebenso wird meiner Ansicht nach fälschlicherweise die Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts, in Bezug auf die Schutzmaßnahmen für Regenereignisse, mit der gesamtheitlichen Hochwasserfreilegung in Verbindung gebracht. Die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamts beziehen sich nur auf das Baugebiet Riedermühle.
Meines Erachtens sind sogenannte „Soll-Vorschriften“ von der Gemeinde grundsätzlich einzuhalten, und es kann nur in besonderen Fällen davon abgewichen werden. Da meiner Ansicht nach auf die Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts seitens der Gemeindeverwaltung bzw. des Gemeinderats nicht in Gänze eingegangen wurde, bestehen somit grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 27. Welche Haftungsfragen sich ggf. für die Gemeinde (Amtshaftung) und zukünftige Grundstückseigentümer ergeben können, ist offen.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Ergebnis:
Der Änderungsantrag wurde von der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder abgelehnt.